Lexipedia

Strahm Rudolf · Nationalrat · 2001-09-26

Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-09-26

Wortprotokoll

Die Wirrnis ist im Moment gross. Die meisten Kommissionsmitglieder haben sich nicht auf den Systemwechsel eingestellt, sondern wollten das bisherige System optimieren. Aber jetzt haben wir bei der Frage der Abzüge der Liegenschaftskosten mehrere Anträge, und ich bitte Sie, hier dem Bundesrat zu folgen.

Ich möchte zuerst - das gilt auch für alle weiteren Anträge - konzeptionell etwas sagen. Die Ratsmehrheit hat sich für einen Systemwechsel entschieden. Was heisst steuerdogmatisch "Systemwechsel"? Es heisst, dass von nun an kein Eigenmietwert mehr versteuert werden muss - eine grosse Vereinfachung für die Kantone. Es heisst aber auf der anderen Seite, dass jetzt eigentlich Abzüge für Schuldzinsen und Unterhaltskosten auch wegfallen müssen. Es geht jetzt bei Artikel 32 Absatz 2bis um die Frage der Unterhaltskosten. Wie gesagt sollten eigentlich bei einem Systemwechsel "pur" keine Unterhaltskosten mehr abgezogen werden können. Jetzt aber will der Bundesrat den 5000 Franken übersteigenden Teil der effektiven Kosten trotzdem zum Abzug zulassen. Die Minderheitsanträge möchten die Grenze bei 4000, 3000 und 1000 Franken festsetzen - Sie sehen übrigens, dass Jekami gilt. Ich bitte Sie, dem Bundesrat zu folgen.

Schätzung zu den Ausfällen, mit Vorsicht vorgetragen - die Verwaltung ist auch noch fieberhaft am Rechnen -: Sie können davon ausgehen, dass für jeden Tausender tiefer 20 bis 25 Millionen Franken mehr Ausfälle die Folge sind. Das heisst im Extremfall, also gemäss Antrag der Minderheit II, bei dem der 1000 Franken übersteigende Teil abzugsfähig sein soll: viermal 20 bis 25 Millionen Franken, das sind zusätzliche Ausfälle von 80 bis 100 Millionen Franken. Das ist der eine Grund.

Der andere Grund ist: Wenn der Systemwechsel jetzt kommt, sollte er nicht wieder teilweise rückgängig gemacht und durchlöchert werden, indem man wiederum einen Teil der Zinsabzüge zulässt und wiederum die Unterhaltskostenabzüge zulässt. Bitte, seien Sie jetzt konsequent!

Ich würde ein Türchen öffnen: Ich war immer dafür, dass die Ersterwerber für die ersten Jahre die Zinsen einseitig abziehen können - auch beim Systemwechsel, auch wenn es keinen Eigenmietwert mehr gibt. Der Ersterwerber ist die am stärksten belastete Person. Deshalb soll der Zinsabzug von Anfang an und degressiv für einige Jahre zugelassen werden. Alles andere ist beim Systemwechsel eigentlich systemwidrig.

In dem Sinne bitte ich Sie, wenigstens dem Bundesrat zuzustimmen. Der Bundesrat ist mit seinem Entwurf auch nicht ganz konsequent. Aber er ist immerhin näher bei einem Systemwechsel als die anderen Antragsteller.

Strahm Rudolf · Nationalrat · 2001-09-26 | Lexipedia | Lexipedia