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Ritter Markus · Nationalrat · 2012-09-19

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-19

Wortprotokoll

Ich spreche zum Antrag unserer Minderheit bei Artikel 71. Unsere Minderheit beantragt Ihnen, einen zusätzlichen Absatz 4 einzufügen. Er lautet: "Der Bundesrat richtet Alpungsbeiträge für Tiere aus, die traditionsgemäss auf im Ausland bewirtschafteten Flächen gesömmert werden." Was beinhaltet das?

Heute erhalten die Schweizer Bauern für Flächen im angrenzenden Ausland, die sie traditionsgemäss, also bereits vor dem Referenzjahr 1982, und bis heute für die Sömmerung nutzen, keine Beiträge. Die alpenden Betriebe erhalten via die Alpungszuschläge bei der Förderlimite bei den Tierbeiträgen einen Direktzahlungsanteil. Dieses sinnvolle System soll im Grundsatz in die neue Agrargesetzgebung überführt werden. Das bedeutet, dass keine Beiträge für die Sömmerungsflächen im Ausland gewährt werden. Der Heimbetrieb, der traditionell Tiere im Ausland sömmert, soll aber ebenfalls den Alpungsbeitrag je Normalstoss erhalten. Damit können viele Betriebe - betroffen sind insbesondere Betriebe im Kanton Waadt - ihren Besitzstand wahren. Betroffen von dieser Regelung sind rund 1200 Rindvieh-Grossvieheinheiten. Die wichtigsten Alpungsbeiträge für diese Betriebe machen etwa 1,6 Millionen Franken aus.

Da es nur um die traditionelle Sömmerung geht, die seit mindestens 1982 ununterbrochen Bestand hat, entsteht kein Konkurrenzdruck für die Schweizer Alpwirtschaft.

Wir können deshalb dem Minderheitsantrag zustimmen. Ich bitte Sie, dasselbe tun.