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Minder Thomas · Ständerat · 2012-12-06

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-12-06

Wortprotokoll

Die SiK-SR und der Bundesrat sehen für VBS und Armasuisse Handlungsbedarf im Bereich der Registrierung der Marken "Swiss Army", "Swiss Military" und "Swiss Air Force". In der Datenbank Swissreg sind für diese drei Marken nicht weniger als 41 private Besitzer eingetragen. Es herrscht in Sachen Registrierung dieser drei Marken ein Chaos. Man findet sogar Eintragungen der Marke "Swiss Army" in der Kategorie 8 unter dem Namen des Bundes, gleichzeitig aber auch unter der Firma Victorinox. Dass so etwas überhaupt möglich ist, ist bizarr. In der Regel ist es nicht möglich, eine Marke zweimal zu registrieren. Vor vier Jahren hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass diese Marke nicht an Private abgetreten werden kann. Eigenartig ist, dass sich das VBS seither nicht darum gekümmert hat, basierend auf diesem Bundesverwaltungsgerichtsentscheid diese Marken zurückzuergattern.

Mit diesen drei Marken, die eigentlich dem Bund gehören, könnte das VBS jährlich Millionen verdienen, indem das VBS oder Armasuisse die Benutzung dieser Marken über lukrative Lizenzverträge zur Benutzung freigäbe. Leider ist das heute nur gegenüber der Firma Victorinox der Fall. Ganz genau jedoch wissen wir nicht, ob nur die Firma Victorinox oder noch andere Firmen einen Lizenzvertrag mit Armasuisse besitzen. Die GPK ist gegenwärtig am Prüfen, ob der Kommission der Lizenzvertrag der Firma Victorinox und allenfalls noch andere Verträge offengelegt werden müssen. Aus den Anhörungen und dem schriftlichen Verkehr mit Armasuisse liegen diesbezüglich widersprüchliche Aussagen vor.

Diese Motion will also Ordnung in die Markenregistrierung und -lizenzierung bringen. Sie will aber nicht nur Ordnung in den Stall bringen, sondern auch Geld in die Bundeskasse. Die Firma Victorinox liefert jährlich einen substanziellen Betrag an das VBS und somit an den Bund ab. Würden alle anderen im Markenregister eingetragenen Firmen auch einen Obolus für die Benutzung der Schweizer Armeebezeichnungen abliefern, so kämen wohl ein paar Millionen Franken in die Bundeskasse. Diese würde das VBS bekanntlich dringend benötigen. Dieses Thema liegt jedoch seit Jahren brach, und bei Armasuisse oder beim VBS kümmert sich kaum jemand ernsthaft und professionell um diese Angelegenheit.

Durch die Annahme der Motion soll sich das ändern. Die Firma Charmex in Bubendorf zum Beispiel, die Luxus-Armeeuhren fabriziert, hat nach dem Bundesverwaltungsgerichtsentscheid ihrerseits im Jahr 2009 mit dem VBS und mit Armasuisse Kontakt aufgenommen; dies wegen der von ihr registrierten Marke "Swiss Military". Sie hat Armasuisse angeboten, ihr die Rechte an dieser Marke für einen symbolischen Betrag von einem Franken abzutreten und gleichzeitig einen Lizenzvertrag zu erlangen. Man höre und staune: Bis heute ist dies nicht passiert. Was bei Armasuisse fehlt, ist nach meiner Beurteilung ein Produktmanager, welcher sich um die drei Marken kümmert und via Lizenzverträge Geld hereinholt.

Die Firma Charmex beklagt sich des Weiteren zu Recht darüber, dass es unzählige Nachahmer gibt, welche ebenfalls Uhren mit der Bezeichnung "Swiss Military" verkaufen. Diese Uhren seien qualitativ aber so schlecht, dass die Qualität der Marke "Swiss Military" verwässert werde.

Der Fall der Uhrenfirma Charmex zeigt somit zwei weitere Schwachpunkte in Sachen Registrierung von Armeemarken. Erstens: Gerade weil keine Lizenzverträge existieren, gibt es für diese Produkte auch keine Qualitätskriterien. Zweitens: Eine extrem grosse Anzahl Firmen verwendet für ihre Produkte die Bezeichnungen "Swiss Army" oder "Swiss Military", obwohl all diese Produkte im Ausland hergestellt werden. Sie missbrauchen das Schweizerkreuz, die Swissness wird verwässert. Viele dieser Artikel werden in der Schweiz regulär verkauft: via Läden, Souvenirshops, Internet. Somit ist also auch die Marke Schweiz davon betroffen. Sie erkennen unweigerlich: Nebst dem Registrierungschaos und dem Problem der Verwässerung der Qualität besteht hier auch im Bereich Swissness Handlungsbedarf.

Es muss das Ziel sein, dass das VBS diese drei Marken wieder zurückholt, allenfalls zurückkauft und mittels Lizenzverträgen nicht nur die Qualität der registrierten Marken überwacht, sondern auch den Wildwuchs bei allen anderen Schweizer Armeeartikeln eindämmt, bei denen der Name der Armee verwendet oder missbraucht wird. Das VBS und Armasuisse sollen dies eindämmen. Am besten gelingt das, indem Armasuisse versucht, möglichst viele lukrative Lizenzverträge abzuschliessen. In diesen Lizenzverträgen, und das ist eben ganz wichtig, werden dann die Qualitätsanforderungen und die Schweizer Produktion definiert. Es soll eine Selbstverständlichkeit sein, dass all diese Artikel mit "Schweiz" als geografischer Herkunftsbezeichnung - "Swiss Army", "Swiss Military", "Swiss Air Force"; in diesen drei Markennamen steht ja die Bezeichnung "Swiss" - in der Schweiz fabriziert werden.

Aus diesen Überlegungen heraus bittet Sie die Kommission einstimmig um Annahme der Motion; auch der Bundesrat beantragt die Annahme.

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