Hess Hans · Ständerat · 2012-12-06
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2012-12-06
Wortprotokoll
Mit der Revision des vorliegenden Gesetzes stehen wir vor entscheidenden Weichenstellungen in der Landwirtschaftspolitik. Es geht um viel, das hat die bisherige Debatte gezeigt. Ich melde mich als Nichtkommissionsmitglied zu Wort, weil ich mit dem Kanton Obwalden einen Kanton vertrete, dessen bäuerlicher Anteil an der erwerbstätigen Bevölkerung beträchtlich über dem schweizerischen Durchschnitt von 2,8 Prozent liegt. Unser Kanton ist von dieser Thematik somit besonders betroffen. Mit dem neuen System gehen im Kanton Obwalden schätzungsweise 4 Millionen Franken an Auszahlungen verloren, das trifft einzelne Bauern sehr direkt. Neben finanziellen Fragen sind mit dem bundesrätlichen Gesetzentwurf auch rechtliche Probleme verbunden, ich meine damit die Frage der Rechtssicherheit.
Wenn ich unseren Bauern zuhöre, stelle ich fest, dass namentlich der in der Vorlage enthaltene Paradigmenwechsel von den Tier- zu den Flächenbeiträgen ein sehr umstrittener Punkt ist; das haben wir auch hier im Saal gehört. Ein solcher Wechsel führt in der Praxis zu zahlreichen Problemen. Dass das bisherige Prinzip der Tierbeiträge auch negative Folgen nach sich zog, ist nicht zu bestreiten. Allerdings muss ich hier klar sagen, dass die Bauern ihre Weiden aufgrund der Tierbeiträge nicht über Gebühr mit Vieh besetzen konnten, wie viele meinen; vielmehr sind die Beiträge für den Tierbesatz pro Hektare laut Artikel 30 der Direktzahlungsverordnung bereits heute begrenzt.
Wenn wir wegen gewissen Nachteilen gleich einen derart forcierten Wechsel vollziehen, wird das in zahlreichen Betrieben zu schwerwiegenden Konsequenzen führen. Nicht wenige Bauern haben ihre Ställe in den letzten Jahren vergrössert und zusätzliche technische Geräte angeschafft, um gemäss den garantierten gesetzlichen Anforderungen Direktzahlungen zu erhalten. Es sei daran erinnert, dass der Grossteil der Kosten solcher Vergrösserungen und Anschaffungen von den einzelnen Bauern selber zu tragen war. Solche Vergrösserungen stellen Investitionen im sechs- oder gar siebenstelligen Bereich dar. Mit einer plötzlichen Rechtsänderung, weg von den Tierbeiträgen, werden solche Investitionen zu einem nicht unerheblichen Teil zunichtegemacht. [PAGE 1104]
Somit werden jene Bauern, welche auf die Rechtssicherheit vertraut haben, bestraft. Dies ist in einem funktionierenden Rechtsstaat bedenklich, umso mehr, als mit einer solchen einschneidenden Änderung die Talzonen und voralpinen Hügelzonen eine markante Verschlechterung der Produktionsbedingungen erfahren, weil diese Flächen, Herr Kollege Eberle, nicht ackerfähig sind. Unsere Bauern haben keine Möglichkeit, auf Ackerlandwirtschaft auszuweichen. Ich werde bei Artikel 72 den Antrag der Minderheit I unterstützen, durch welchen diese Ungleichheiten teilweise korrigiert werden.
Was immer bei Artikel 72 auch entschieden wird, ich unterstütze auf jeden Fall die Stossrichtung - ich betone: die Stossrichtung - des Einzelantrages Freitag zu Artikel 77, der den Ausgleich in dieser Problematik sucht. Möglicherweise ergibt sich bis zur Debatte zu Artikel 77 noch eine bessere Lösung.
Ich bin für Eintreten - es bleibt ja nicht viel anderes übrig. Die Vorlage darf sich aber nicht gegen die Landwirtschaft in unserem Kanton richten. Die Anliegen der Bauern müssen gehört und in die Rechtsetzung eingebracht werden. Ich hoffe, dass wir dies in der Detailberatung dann auch noch erreichen.