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Stadler Markus · Ständerat · 2012-12-06

Stadler Markus · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion · 2012-12-06

Wortprotokoll

In dieser Eintretensdebatte ist schon sehr vieles gesagt worden. Ich äussere mich kürzer, als ich das vorbereitet habe, und konzentriere mich herkunftsgemäss auf das Berggebiet.

Ein Hauptziel der vorgeschlagenen Agrarpolitik ist es, auf der einen Seite Fehlanreize in Richtung Mehr- und Überproduktion zu verhindern und auf der anderen Seite nachhaltige Produktionsformen besser zu fördern. Das ist für mich im Zentrum.

Heute bereiten vor allem tierbezogene Direktzahlungen wirtschaftliche und ökologische Probleme, worauf verschiedentlich hingewiesen worden ist. So stellen Tierbeiträge einen Anreiz dar, zu viele Tiere zu halten - das blieb bisher praktisch unbestritten. Zudem führen diese zu hohen Fremdkosten, zum Beispiel infolge von Kraftfuttermittel-Importen, zu sinkenden bäuerlichen Einkommen, verschärften Problemen auf dem Milchmarkt, Schäden in der Umwelt; sie ziehen ausserdem finanzielle Mittel aus den ohnehin benachteiligten Berggebieten ab, sind die Tiere doch zur Hauptsache nicht im Berggebiet. Folglich ist die Abschaffung der Tierbeiträge, mit Ausnahme der Sömmerungsbeiträge, ein Kernstück der Agrarpolitik 2014-2017. Übergangsbeiträge stellen sicher, dass sich die betroffenen Landwirte und Landwirtinnen an das neue Direktzahlungssystem anpassen können. [PAGE 1102]

Der Bundesrat liegt mit seinen Vorstellungen grundsätzlich richtig, auch wenn man sich eine stärkere Ausrichtung auf die verfassungsmässigen Ziele und die zeitlichen und quantitativen Vorgaben zur Zielerreichung wünschte; Frau Kollegin Diener hat hierauf hingewiesen. Berechnungen von Agroscope zeigen, dass gemäss bundesrätlichem Entwurf die einzelbetrieblichen Einkommen im Mittel um rund 7 Prozent steigen werden. Besonders Betriebe in Bergregionen profitieren von den veränderten Direktzahlungen. Eine Stärkung der Landwirte in den Berggebieten ist auch dringend notwendig, da dort der Arbeitsverdienst pro Familienarbeitskraft nur gut der Hälfte desjenigen einer Familienarbeitskraft aus dem Talgebiet entspricht. Es ist deshalb wichtig, dass wir als Zweitrat nicht Massnahmen beschliessen, welche dazu führen, dass Direktzahlungen ins Talgebiet abfliessen und die positiven Beiträge für das Berggebiet gefährdet werden.

Wir werden schliesslich die Bundesbeiträge nicht zweimal ausgeben können. Das möchte ich jenen zu bedenken geben, die nun das Heil in den Tierhalterbeiträgen suchen. Wenn wir das Fuder auf der einen Wagenseite überladen, werden wir auf der anderen wieder abladen müssen, sonst läuft das Thema finanzpolitisch völlig aus dem Ruder.

Gerade da die Bundesbeiträge an die Landwirtschaft neben den leistungsbezogenen auch einkommensstützende Komponenten haben, ist es richtig, die Beiträge an den einzelnen Bezüger, an die einzelne Bezügerin gemäss Einkommen und Vermögen abzustufen bzw. zu begrenzen.

Eine Schlussbemerkung: Mit dem Begriff der Ernährungssouveränität sollten wir vorsichtig umgehen, damit hier nicht Ansprüche geweckt werden, die fern der Realität liegen. Ein wesentlicher Beitrag zur Versorgungssicherheit ist sicherlich erwünscht. Die Vorstellung von Autarkie, worauf der Begriff "Souveränität" eigentlich hinweisen könnte, ist hingegen völlig falsch.

Ich unterstütze grundsätzlich die Vorlage des Bundesrates und bin für Eintreten.