AB 14663
Raggenbass Hansueli · Nationalrat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-09-26
Wortprotokoll
Zuerst zur Offenlegung der Interessenbindungen: Ich bin Präsident des Thurgauer Hauseigentümerverbandes. Ich setze mich für den Systemwechsel ein, und zwar nach der Vorlage der Minderheit unserer WAK und nicht nach dem Entwurf des Bundesrates. Warum?
1. Für ältere Steuerpflichtige, die ihr Lebtag lang gespart bzw. Hypotheken abbezahlt haben, ist das heutige System ein Graus. Sie werden für ihre aufopferungswillige, zukunftsgerichtete Denkweise, dereinst ein schuldenfreies Häuschen und damit einen sicheren Hort zu haben, bestraft - gerade sie trifft die Besteuerung des fiktiven Einkommens, nämlich des Wohnens in eigenen Räumlichkeiten. Die Eigenmietwerte wurden in den letzten Jahren immer und immer wieder "hinaufgeschätzt", obwohl die Renten nicht entsprechend angepasst wurden. Die Härtefallklausel bei der Systemverbesserung ist zwar in Ordnung, sie löst dieses grundlegende Problem aber nicht.
2. Das neue System ist faktisch gerechter als das alte. Die Behauptung, dass die Steuerlast beim Systemwechsel von den Kapitalkräftigen auf die Kapitalschwachen verschoben werde, ist nur theoretisch richtig. Faktisch sieht es ganz anders aus: Einerseits weisen heute 42 Prozent aller Eigenheimbesitzer eine negative Liegenschaftsrechnung auf, andererseits aber haben 57 Prozent der Eigenheimbesitzer mit Einkommen von über 150 000 Franken eine negative Liegenschaftsrechnung - die Gutverdienenden sind durch die heutige Situation also faktisch bevorzugt. Das ist nicht erstaunlich: Wenn heute Hypotheken abbezahlt werden, geschieht dies vielfach, wenn nicht gar meistens, indirekt.
Beim heutigen System hat der indirekt abzahlende Eigentümer den doppelten Profit. Er kann einerseits den Zins steuerwirksam abziehen und andererseits das steuerliche Privileg der Vorsorge ausnutzen. Mit dem Systemwechsel unterstützen wir massiv die Ersterwerber. Durch diese Unterstützung der Ersterwerber erreichen wir zusammen mit dem Systemwechsel eine faktisch gerechtere Besteuerung als heute.
3. Das heutige System ist politisch abgenutzt. Durch die Abschaffung des Eigenmietwertes würden die ewigen Diskussionen über die Einschätzungen der Liegenschaften massiv entschärft. Der Systemwechsel würde immerhin für etwa 30 Prozent der Steuerpflichtigen eine Vereinfachung der Deklaration bringen.
4. Die hypothekarische Belastung der Schweizer Haushalte und damit deren Risikoanfälligkeit würden durch den Systemwechsel sinken. Das Schuldenmachen wäre dann nicht mehr attraktiv. Zur Erinnerung: Im Jahre 1999 beliefen sich die von den Banken im Inland gewährten Hypothekarkredite immerhin auf knapp 500 Milliarden Franken, wobei 71 Prozent auf die privaten Haushalte entfielen.
5. Die Ungerechtigkeit, dass einzig Liegenschaftsbesitz fiktiv besteuert wird und nicht beispielsweise auch derjenige von Jachten, Wohnwagen, teuren Autos, Antiquitäten, wertvollen Bildersammlungen usw., würde entfallen.
6. Die Minderheit der WAK unseres Rates hat einen sehr KMU-freundlichen Text ausgearbeitet. So können mit Ausnahme des Grundbetrages von 4000 Franken jährlich die Liegenschaftskosten unbeschränkt abgezogen werden, was entsprechend positive Wirkungen auf die Wirtschaft zeitigt. Auf dem privaten Wohnhaus für das Geschäft aufgenommene Hypotheken gelten als geschäftsmässig begründet. Die Zinsen könnten sowohl bezogen auf Hypotheken für Personen als auch auf solche für Aktiengesellschaften abgezogen werden.
7. Die vorberatende Kommission hat die am Entwurf des Bundesrates - er schlägt ja auch den Systemwechsel vor, aber etwas anders - geübte Kritik, beispielsweise von Herrn Amonn in der "Neuen Zürcher Zeitung" und im IFF Forum für Steuerrecht, aufgenommen und entscheidende Verbesserungen angebracht; Sie ersehen das aus der Fahne. Beim Systemwechsel der WAK bereitet mir persönlich einzig die Belastung des Staatshaushaltes Sorge; das gebe ich auch unumwunden zu. Die Systemverbesserung kostet aber nicht entscheidend weniger. Wenn schon, dann bin ich mit Blick auf die Zukunft für das moderne System, welches nicht nur mit den europäischen Nachbarn, sondern auch mit den USA im Einklang steht.
Abschliessend möchte ich noch die Befürworter der Systemverbesserung daran erinnern, dass der Ständerat ein ähnliches Modell bachab geschickt hat, dem unser Rat bereits zugestimmt hatte.
Ich bitte Sie um Zustimmung zum Systemwechsel.