preparatory:AB 14665
Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-09-26
Wortprotokoll
Wohneigentum ist kein Thema für eine ohnehin schon privilegierte Gruppe unserer Gesellschaft, wie dies in letzter Zeit verschiedene Medien zu schreiben pflegten. Es ist auch kein rein bürgerliches Anliegen. Wohneigentum geht alle an. Eine grosse deutsche Bausparkasse wirbt deshalb heute noch nicht ganz zufällig mit dem Slogan: "Seit Jahrtausenden bauen die Menschen Hütten und Häuser. Bauen gehört zu den Ureigenschaften des Menschen, Miete zahlen dagegen nicht."
In unserem 21. Jahrhundert kennen wir kaum noch Grenzen, weder territoriale noch virtuelle. In technischer, digitaler oder medizinischer Hinsicht befinden wir uns in einem Zeitalter, in dem alles erreichbar scheint. Die Entwicklung geht rasend schnell. Was gestern noch Wunschdenken war, ist heute Wirklichkeit. Trotz diesen Fortschritten, trotz materiellem Wohlstand haben wir etwas scheinbar Einfaches und Elementares nicht erreicht, nämlich: die Grundlagen für ein breit abgestütztes Wohneigentum zu schaffen. Dabei gehört es zum ureigenen Bedürfnis, zum Traum vieler Bewohner in unserem Land, einmal ein Eigenheim zu besitzen. Oft bleibt das Eigenheim nur ein Traum, leider. Wir wollen dies nicht zulassen. Auch in Zeiten erhöhter Mobilität hat die Verbundenheit mit Grund und Boden nicht an Bedeutung verloren, im Gegenteil. Der Mensch sucht Geborgenheit, der Mensch braucht sein Nest, und der Mensch will sich in seine eigenen vier Wände zurückziehen können. Die jüngsten Ereignisse haben das gezeigt. Man fühlt sich zuhause am sichersten.
Im Nachgang zu diversen Vorstössen betreffend Systemwechsel und zu meiner Parlamentarischen Initiative Bausparen (98.455) sowie zur vom Bundesrat vehement bekämpften Wohneigentums-Initiative versprach der Bundesrat eine Neuregelung der Wohneigentumsbesteuerung. Das Resultat ist bekannt. Es ist aber mehr als dürftig. Die Vorschläge des Bundesrates erwiesen sich unter dem Strich fast als eine neue Steuerlast auf dem Buckel der Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer.
Wohl war der Finanzminister bereit, die wenig geliebte und im internationalen Bereich in dieser Form einmalige Eigenmietwertbesteuerung zu streichen. Im gleichen Zug strich er aber auch die Abzugsmöglichkeiten der Schuldzinsen und Unterhaltskosten. Als abfedernde Massnahme schlug der Finanzminister vor, während einer Übergangszeit einen beschränkten Schuld- und Unterhaltsabzug zuzulassen, was letztlich angesichts der Tragweite dieser Beschlüsse nicht mehr als einen symbolischen - sprich: fast gar keinen - Wert hat.
Eine Wohneigentumsbesteuerung nach dem Modell des Bundesrates hätte bei den heutigen Strukturen der Wohneigentumsfinanzierung in der Schweiz einen Erdstoss verursacht und gerade die unteren Einkommensklassen vor neue finanzielle Probleme gestellt. Nutzniesserin des Systemwechsels à la Bundesrat wäre hingegen die Bundeskasse gewesen, die etliche Mehreinnahmen registriert hätte. Dem Thema Bausparen wurde im bundesrätlichen Entwurf gar nur eine Aschenputtelrolle zugedacht. Kaum ein Bewohner dieses Landes wäre je imstande gewesen, zu den vom Bundesrat festgesetzten Bausparbedingungen ein Haus zu erwerben.
Die FDP-Fraktion hat sich bis zum Zeitpunkt des bundesrätlichen Entwurfes für einen Systemwechsel ausgesprochen, jedoch immer wieder betont, dass dieser nur mit ausreichenden und damit kostspieligen flankierenden Massnahmen vollzogen werden könne. Der Bundesrat war offensichtlich nicht bereit, diese unter dem Strich halt doch kostspieligen Massnahmen zu ergreifen, und bevorzugte stattdessen einen halbherzigen Systemwechsel, den wir so nicht mehr akzeptieren konnten. Die Mehrheit der WAK hat die Zeichen der Zeit erkannt und sich nach intensiver Beratung der beiden Modelle für den zukunftsorientierteren Weg entschieden. Gegen den Willen der linken Kommissionsminderheit beantragt sie dem Nationalrat mit 12 zu 8 Stimmen eine Verbesserung des geltenden Systems.
Zum Bausparen: Die Einführung eines griffigen Bausparmodells auf Bundes- und Kantonsebene war ausser bei den Vertretern der Ratslinken in der WAK unbestritten. Dies ist auch der Grund dafür, dass das Bausparen Bestandteil beider Steuermodelle ist, sowohl des Systemwechsels als auch der Beibehaltung des bisherigen Systems. Die über zehnjährigen Erfahrungen im Kanton Basel-Landschaft basieren auf folgenden Eckwerten: 3000 Bausparsteuerhaushalte - übrigens über 60 Prozent davon in Einkommensklassen zwischen 40 000 und 80 000 Franken - sparen pro Jahr steuerbegünstigt 40 Millionen Franken. Damit werden jährlich bei einem Steuerausfall von 4 Millionen Franken weit über 100 Millionen Franken Investitionen ausgelöst.
Das vorgeschlagene schweizerische Modell lässt bei der Mindestspardauer von fünf und einer Maximalspardauer von zehn Jahren pro Jahr steuerbegünstigte Rücklagen von 12 000 Franken, für Ehepaare 24 000 Franken, zu. Wenn dieses System einmal gesamtschweizerisch eingeführt ist, dürften jährlich etwa 2 bis 2,5 Milliarden Franken Investitionen ausgelöst werden.
Die FDP-Fraktion empfiehlt Ihnen, die Minderheit Raggenbass abzulehnen und bei der Detailberatung des bisherigen Systems jeweils ausschliesslich der Mehrheit zu folgen.