Föhn Peter · Ständerat · 2012-12-06
Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-12-06
Wortprotokoll
Sie haben es gehört: 5 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen. In der Kommission herrschte ziemliche Unsicherheit bezüglich Artikel 9 Absatz 3.
Es geht hier um die Unterstützung von Selbsthilfemassnahmen. Die Minderheit ist klar der Meinung, dass die Absätze 1 und 2 genügen und dass der bestehende Absatz 3 den Bundesrat massiv einschränkt. Mit der Aufhebung von Absatz 3 von Artikel 9 soll ein Zeichen gesetzt werden, wonach Massnahmen zur Segmentierung und Marktentlastung auch in den nächsten Jahren der Allgemeinverbindlichkeit unterstellt werden können, wenn die Branche dazu breitabgestützte Beschlüsse gefasst hat. Dem Bundesrat wird damit der nötige Handlungsspielraum gegeben, die Branche durch Erteilung der Allgemeinverbindlichkeit zu unterstützen, wenn damit der Markt stabilisiert werden kann. Eine verpflichtende Vorgabe ergibt sich daraus nicht, auch resultieren daraus für den Bund keine Kostenfolgen.
Der bestehende Absatz 3 von Artikel 9 schränkt den Spielraum des Bundesrates bei der Erteilung der Allgemeinverbindlichkeit für Massnahmen, die von einer Organisation beschlossen worden sind, ein. Die Einschränkung auf den Fall ausserordentlicher Entwicklungen, die nicht durch strukturelle Probleme bedingt sind, schliesst bei strenger Auslegung diese Möglichkeit faktisch weitgehend aus. Nachdem die Folgewirkungen der Aufhebung der Milchkontingentierung noch nicht ausgestanden sind, ist die Milchbranche dringend darauf angewiesen, dass gemeinsam beschlossene Massnahmen auch in den kommenden Jahren allgemeinverbindlich erklärt werden können, auch wenn keine ausserordentliche Entwicklung mehr geltend gemacht werden kann, weil die Situation bzw. das Marktungleichgewicht ja bereits besteht.
Mit der Streichung von Absatz 3 hätte der Bundesrat immer die Möglichkeit einzugreifen. Alle wissen: Der Milchmarkt hat ein Strukturproblem bezüglich der Vermarktung. Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag der Kommissionsminderheit zuzustimmen. Das schafft Sicherheit für die Milchbauern und für die Landwirtschaft im Allgemeinen.