AB 146680
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2013-03-07
Wortprotokoll
Mit der Verordnung hat der Bundesrat im vergangenen August die Stossrichtung der Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative vorgegeben. Das WBF hat sich für eine tourismusfreundliche Umsetzung der Initiative eingesetzt. Bezüglich der Ausführungsgesetzgebung ist vorgesehen, dass der Bundesrat im Sommer 2013 die Vernehmlassung zu einem Gesetzentwurf eröffnet.
Die beiden vom Seco am 21. Februar 2013 veröffentlichten Gutachten zu den Auswirkungen der Zweitwohnungs-Initiative liefern für den Gesetzgebungsprozess wichtige Grundlagen. Die von den Experten durchgeführten Analysen lassen insbesondere folgende Schlussfolgerungen zu:
1. Die Auswirkungen der Zweitwohnungs-Initiative hängen entscheidend von der Ausführungsgesetzgebung ab. Das gilt natürlich im besonderen Mass auch für die Auswirkungen auf die Hotellerie und auf die Tourismuswirtschaft als Ganzes.
2. Die Auswirkungen betreffen in erster Linie die Bauwirtschaft. Für den Alpenraum wird in einem Basisszenario gegenüber einem Szenario, bei dem es keine Abstimmung über Zweitwohnungen gegeben hätte, mit einem Rückgang der Zahl der Erwerbstätigen im Umfang von etwa 8600 [PAGE 151] Beschäftigten gerechnet. Das sind ungefähr 0,8 Prozent des Totals der Erwerbstätigen im Alpenraum.
3. Die Auswirkungen der Zweitwohnungs-Initiative dürften ausgehend von den Stossrichtungen, welche die Verordnung vorgibt, aus volkswirtschaftlicher Sicht verkraftbar sein.
Die Ergebnisse der beiden Gutachten bestärken mich in der Ansicht, dass die Ausarbeitung einer tourismusfreundlichen und rasch umsetzbaren Ausführungsgesetzgebung Priorität haben muss. Damit können negative Auswirkungen minimiert und kann die notwendige Rechtssicherheit hergestellt werden.
Aus den Studien lässt sich also kein Zwang zu Sofortmassnahmen für die Tourismuswirtschaft ableiten. Dies gilt umso mehr, als sich die durch die Frankenstärke bedingte schwierige konjunkturelle Situation im Schweizer Tourismus seit dem letzten Herbst doch leicht entspannt hat. Die Zahl der Hotelübernachtungen hat gemäss dem Bundesamt für Statistik im Oktober um 1,3 Prozent, im November um 1,5 Prozent und im Dezember 2012 um 5,3 Prozent zugenommen, dies im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Der bisherige Saisonverlauf bis Ende Januar 2013 hat in der Seilbahnbranche eine spürbare Umsatzzunahme von fast 7 Prozent gegenüber dem letzten Winter gebracht. Der Umsatz in dieser Branche bewegt sich also wieder auf dem Niveau des Winters vor zwei Jahren.
Trotz diesem Silberstreifen am Horizont des Schweizer Tourismus stellen die Auswirkungen der Zweitwohnungs-Initiative selbstverständlich nach wie vor eine Herausforderung für die hauptsächlich betroffenen Tourismus- und Bergregionen dar. Es ist denn auch keineswegs so, dass wir untätig wären. Das Seco ist daran, basierend auf den Ergebnissen der vorliegenden Wirkungsanalysen, allfällige Begleitmassnahmen zu prüfen, die im Rahmen der Standortförderung ab 2016 umgesetzt werden könnten.
Hinsichtlich der tourismuspolitischen Förderinstrumente wird sich der Bundesrat in dem für Juni 2013 vorgesehenen Tourismusbericht zu möglichen flankierenden Massnahmen äussern. Ich versichere Ihnen, dass im Zuge der laufenden Erarbeitung des Tourismusberichts mögliche konkrete flankierende Massnahmen geprüft werden. Neben Anpassungen bei der Fördertätigkeit der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit könnten insbesondere auch Erhöhungen der finanziellen Mittel für Innotour sowie für die neue Regionalpolitik in der Periode 2016-2019 infrage kommen. Zudem werden Möglichkeiten zur Optimierung der Schnittstellen zwischen den Förderinstrumenten der neuen Regionalpolitik und der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit geprüft.
In den Tourismusbericht werden auch die im April 2013 vorliegenden Ergebnisse der laufenden Evaluation der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit einfliessen. Im Rahmen dieser Evaluation wird einerseits die Wirkung der Fördertätigkeit der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit beurteilt und andererseits werden Weiterentwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.
Ich mache darauf aufmerksam, dass der Bundesrat im Rahmen des Tourismusberichts im Juni 2013 auch Antworten auf die Postulate Baumann 12.3495 und Hassler 12.3562 geben wird. Gleichzeitig rufe ich in Erinnerung, dass der finanzielle Spielraum der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit vom Parlament im Jahr 2011 für den Zeitraum von 2012 bis 2015 mit einem Zusatzdarlehen von 100 Millionen Franken erheblich erweitert wurde. Bis Ende 2012 hat die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit von diesen 100 Millionen Franken rund 17 Millionen Franken eingesetzt.
Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt eine neue Zweckbestimmung für das Zusatzdarlehen an die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit für Sondermassnahmen zur Abfederung allfälliger Effekte der Zweitwohnungs-Initiative nicht als zielführend. Deshalb lehnt der Bundesrat die Motion ab.
Es ist mir wichtig festzustellen, dass der Bundesrat sehr wohl Verständnis hat für das Anliegen der Motion. Aber um wirklich zielführende und wirksame flankierende Massnahmen umsetzen zu können, ist es sinnvoller, zuerst die Ergebnisse der verschiedenen laufenden Prüfarbeiten abzuwarten. Der Tourismusbericht des Bundesrates, Herr Nationalrat de Buman, wird die zwingend benötigte Gesamtsicht ermöglichen.
Ich bitte Sie also, die Motion abzulehnen. Der Bericht kommt, es wird ein umfassender Bericht sein, ein ganzheitlicher Bericht. Der Bericht wird nicht nur eine Reportage sein, er wird Massnahmen aufzeigen.
Die Motion ist, etwas eng, auch nur auf die Zweitwohnungseffekte ausgerichtet. Den Tatbeweis, dass wir an der Arbeit sind, haben wir zu einem guten Teil bereits erbracht: Wir haben die beiden Seco-Studien nicht nur erstellen lassen, wir konnten sie am 21. Februar 2013 auch veröffentlichen. Wir konnten also feststellen, dass kein zwingender sofortiger Handlungsbedarf besteht; dies umso weniger, als der Tourismus ganz aktuell so etwas wie einen Silberstreifen am Horizont erblickt.
Ich bitte Sie, auf den Tourismusbericht zu warten und die Motion abzulehnen.