preparatory:AB 14676
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2001-09-26
Wortprotokoll
Ich habe schon beim Eintreten gesagt: Wenn man den Eigenmietwert abschafft, sollte der Abzug von Gewinnungskosten eigentlich nicht mehr zugelassen werden, weil das dem System an sich widerspricht. Trotzdem hat der Bundesrat einen Vorschlag gemacht, und zwar einzig darum, um wirklich Anreize für Reparaturen, für Unterhalt zu schaffen. Und weil es Anreize sein müssen, muss auch abgerechnet werden. Es können nicht irgendwelche Pauschalen sein.
Weil der Abzug dieser Kosten systemwidrig ist, ist es richtig, dass man für den normalen Unterhalt eine Pauschale macht und sagt, das könne nicht abgezogen werden. Und hier geht ja nun der Streit darum, wie hoch dieser Betrag sein soll.
Der Bundesrat ist davon ausgegangen, dass man sagt, ein normaler Unterhalt solle im Mittel im Laufe der Jahre ungefähr ein Prozent des Anlagewertes der Investition betragen. Die 5000 Franken, die wir Ihnen als nicht abzugsfähig beantragen, entsprechen ungefähr diesem einen Prozent Normalunterhalt. Wenn dann jemand ein bisschen mehr machen will, kann er das gegen Beleg abrechnen.
Wir sind auf die Idee gekommen, dass man auch eine obere Begrenzung haben sollte, und zwar ganz einfach deshalb, weil sonst sehr Begüterte, die sich das sowieso leisten können, begünstigt werden. Es geht dann nicht mehr um die Begünstigung eines normalen Hausbesitzers, der ja nach dem, was ich heute hier gehört habe, im Mittelpunkt Ihres Interesses steht. Wenn ich richtig zugehört habe, geht es Ihnen ja um den "kleinen Hausbesitzer", nicht um die Millionenvilla. Also müssten Sie eigentlich damit einverstanden sein, dass man eine obere Begrenzung macht. Ich bin dankbar, wenn Sie nachher diesen Tatbeweis erbringen.
Wir machen eine Begrenzung auf 10 000, man kann 5000 Franken abziehen. Aber weil uns klar ist, dass in jedem Haus einmal etwas Grösseres anfällt und man das nicht über die Jahre verteilen will, schlagen wir Ihnen vor, einmalig, alle fünf Jahre, 45 000 Franken Abzug zuzulassen. Wir könnten uns sogar vorstellen - ich denke an den Ständerat -, das über die Periode von fünf Jahren zu verteilen. Da sind sicherlich noch modifizierte, gute Modelle denkbar.
Herr Strahm sagt völlig zu Recht, man sollte eigentlich aus Gründen der Konsequenz ganz auf die Abzugsmöglichkeit verzichten. Das würde uns zusätzlich etwa 100 Millionen Franken bringen. Aus der Sicht der Finanzen wäre das gut. Aber ich stehe doch zum bundesrätlichen Entwurf, weil ich meine, ein gewisser Anreiz sei vernünftig.
Nun geht die Minderheit Raggenbass weiter, indem sie schon Abzüge ab 4000 Franken will, und dann kommt die Frage: Wer hat noch nicht, wer will nochmal? Im Auktionsstil beantragen die Minderheit I (Baader Caspar) 3000 Franken und die Minderheit II (Hegetschweiler) 1000 Franken. Wir sind der Meinung, die 5000 Franken seien aus den Gründen, die ich Ihnen genannt habe, richtig. Der Antrag der Minderheit Raggenbass kostet uns, weil er nach oben keine Begrenzung mehr hat, rund 70 Millionen Franken mehr: statt 5000 Franken nur 4000 Franken und keine Begrenzung, das sind rund 70 Millionen Franken - wobei diese Berechnungen relativ schwierig sind, weil das auch wechseln kann. Wenn man hier zusätzlich auf 3000 Franken gehen würde, würde das ungefähr noch 30 Millionen Franken mehr ausmachen. Das wäre also gegenüber dem Bundesrat eine Verschlechterung um 100 Millionen Franken. Die Minderheit II (Hegetschweiler) würde gegenüber dem Bundesrat eine Verschlechterung von ungefähr 160 Millionen Franken bedeuten.
Ich möchte Sie dringend bitten, nicht so weit zu gehen. Ich möchte Ihnen beantragen, hier alle anders lautenden Anträge abzulehnen und auch nicht nichts zum Abzug zuzulassen, sondern sich auf die angemessene Mittellösung des Bundesrates zu einigen. In diesem Sinn möchte ich am Entwurf des Bundesrates festhalten.