Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2013-03-07
Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2013-03-07
Wortprotokoll
Wir haben in Artikel 70a Absatz 1 Buchstabe d die Bestimmungen über die Direktzahlungen für Flächen in Bauzonen. Der Bundesrat hatte ja ursprünglich vorgeschlagen, für Flächen in Bauzonen keine Direktzahlungen mehr auszurichten. Der Nationalrat hat sich gegen diese Einschränkung ausgesprochen, während der Ständerat einen Kompromiss vorschlägt: Er will nur Flächen von Direktzahlungen ausschliessen, die nach Inkrafttreten der vorliegenden Revision eingezont werden. Die Kommissionsmehrheit unterstützt die Haltung des Ständerates. Die Minderheit möchte lediglich die Eigentümer von Flächen in der Bauzone von Direktzahlungen ausschliessen, während die Pächter weiterhin Direktzahlungen erhalten sollen.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
Bei den Direktzahlungen für Flächen im rechtskräftig ausgeschiedenen Perimeter von Golfplätzen ist die Situation die folgende: Der Nationalrat hat beschlossen, dass für Flächen im Perimeter von Golfplätzen keine Direktzahlungen mehr ausgerichtet werden sollen. Der Ständerat hat sich aber gegen diese Verschärfung ausgesprochen. Die Kommissionsmehrheit ist bereit, in diesem Punkt einzulenken, weil lediglich Biodiversitätsförderflächen im Randbereich mit [PAGE 121] Direktzahlungen unterstützt werden sollen. Eine Minderheit ist der Meinung, dass generell alle Flächen im Golfplatzperimeter von Direktzahlungen ausgeschlossen werden sollen.
Dann kommen wir mit Artikel 70a Absatz 3 Buchstabe f zu den Einkommens- und Vermögensgrenzen. Der Ständerat hat im Gegensatz zu unserem Rat beschlossen, dass die Einkommens- und Vermögensgrenzen weiterhin auf alle Direktzahlungsarten angewendet werden sollen. Unsere Kommission will am Beschluss unseres Rates festhalten und die Einkommens- und Vermögensgrenzen für die leistungsbezogenen Direktzahlungsarten aufheben. Mit der Einkommensgrenze bestrafen wir Betriebe, die zum Beispiel durch Erwerbskombination ein höheres Einkommen erzielen, wodurch sie auch höhere Steuern und Sozialabgaben entrichten. Bei der Vermögensgrenze ist vor allem problematisch, dass eine national einheitliche Regelung fehlt und es unterschiedliche kantonale Lösungen gibt. Die Mehrheit der Kommission hat sich vor allem aus Akzeptanzgründen für die Beibehaltung der Limiten ausgesprochen.
Bei Artikel 70a Absatz 3 Buchstabe g zur Abstufung der Direktzahlungen nach Fläche haben wir folgende Situation: Der Ständerat hat im Gegensatz zu unserem Rat beschlossen, dass die Abstufung nach Fläche weitergeführt werden soll. Unsere Kommission ist im Sinne eines Kompromisses bereit, dem Ständerat entgegenzukommen, da auf grösseren Flächen ja schon Effizienzsteigerungen möglich sind. Es wäre dann aber zu prüfen, ob in der Verordnung die Abstufung gegen oben hin etwas abgeschwächt werden sollte.
Bei den Beiträgen nach Anteil Steilland in Artikel 71 Absatz 1 Buchstaben b und bbis haben wir über einen Einzelantrag von Siebenthal zu entscheiden. Der Ständerat hat hier die vom Nationalrat beschlossene Fassung etwas abgeändert. Nach Aussagen des Bundesrates und der Verwaltung gibt es bei dieser Bestimmung aber keine inhaltlichen Differenzen, denn es handelt sich nur um eine redaktionelle Anpassung. Die Kommission ist mit der Variante des Ständerates einverstanden, weil es eine formelle Änderung ist. Herr von Siebenthal beantragt demgegenüber, die ursprüngliche Fassung des Nationalrates zu wählen.
Bei Artikel 73 Absatz 3 haben wir einen Einzelantrag Chevalley, der die Kofinanzierung der Vernetzung so regeln will, wie wir das in der ersten Beratung im Nationalrat getan haben: mit einem Kofinanzierungsschlüssel von 80 Prozent für den Bund und 20 Prozent für die Kantone. Das Gleiche gilt bei Artikel 74 Absatz 3, bei der Kofinanzierung der Landschaftsqualitätsbeiträge. Hier beantragt Frau Chevalley ebenfalls eine Kofinanzierung im Verhältnis von 80 zu 20 Prozent. Das sind die Einzelanträge Chevalley.
Die Kommission ist in Anbetracht der Tatsache, dass sich der Ständerat gegen eine Kofinanzierung entschieden hat und verlangt, dass der Bund all diese Leistungen zu 100 Prozent abgelten soll, zu einem Kompromissantrag gekommen, und zwar mit einer Kofinanzierung von 90 Prozent durch den Bund und 10 Prozent durch die Kantone.
Wir möchten Ihnen beliebt machen, diesem Antrag der Kommission zuzustimmen.
In Artikel 77 Absatz 3 geht es um die Regelung der Übergangsbeiträge. Wir haben hier vier Anträge: Wir haben den Antrag der Mehrheit der Kommission mit der Beschränkung des Rückgangs der Beiträge auf maximal 10 Prozent jährlich; dann den Antrag der Minderheit I (Hassler), der gleich lautet wie jener der Mehrheit, ausser dass die Abstufung 15 Prozent beträgt. Bei der Minderheit II (Noser) erfolgt die Abstufung der Beiträge zugunsten stark betroffener Betriebe. Die Minderheit III (Birrer-Heimo) will am Beschluss des Nationalrates festhalten; dieser Antrag entspricht auch dem Entwurf des Bundesrates.
In Artikel 107a Absatz 1 geht es um die Investitionskredite für kleingewerbliche Betriebe. Bisher hatten wir die Regelung, dass die Investitionskredite für kleingewerbliche Betriebe nur für das Berggebiet reserviert sind. Der Ständerat hat nun entschieden, diese Lösung beizubehalten. Der Nationalrat war bei der ursprünglichen Variante geblieben, wonach die Investitionskredite auch auf das Talgebiet ausgeweitet werden sollen; darüber müssen wir auch wieder entscheiden. Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, an der Lösung des Nationalrates festzuhalten.
Bei Artikel 116 Absatz 3, den Forschungsaufträgen, haben wir auch nochmals eine Abstimmung, weil der Bundesrat am Beschluss des Ständerates festhalten will. Wir haben in der Kommission stillschweigend beschlossen, unseren Beschluss aus der ersten Lesung zu bestätigen und beantragen Ihnen, so zu beschliessen.
Ich komme noch zum Zahlungsrahmen: Es ist bekannt, dass wir in der Abstimmung zur Aufstockung des Zahlungsrahmens im Nationalrat beschlossen haben, die Aufstockung von 160 Millionen Franken vorzunehmen. Diese Gelder aus dem Zahlungsrahmen kommen den Grundlagenverbesserungen und Sozialmassnahmen zugute. Der Ständerat hat diese Aufstockung mit Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt.
Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen, sich dem Ständerat anzuschliessen, während die Kommissionsminderheit dafür plädiert und Sie darum bittet, diese Erhöhung des Zahlungsrahmens zu bestätigen.