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AB 146808

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2013-03-13

Wortprotokoll

Ich bedanke mich zuerst einmal für die grundsätzliche Unterstützung unserer Einschätzungen. Ich trete auf Ihre Bemerkungen und auf Ihre Fragen sofort ein. Ich bitte Sie jetzt schon, ganz am Anfang meiner Ausführungen, erstens den Bericht zu genehmigen und zweitens dem Efta-Übereinkommen zuzustimmen. Natürlich ganz besonders am Herzen liegt mir dann, dass wir das Investitionsschutzabkommen mit Tunesien abschliessen können. Ich werde ein paar Ausführungen dazu machen, und dann ist es wahrscheinlich eher wieder unproblematisch, dass Sie dem jährlichen Bericht über die zolltarifarischen Massnahmen zustimmen.

Zum Schwerpunktkapitel, nämlich zum Einbezug unserer Nachbarregionen in unsere Einschätzungen und ganz besonders bei der Ausarbeitung unseres Berichtes zur Aussenwirtschaftspolitik 2012: Es wurde alles gesagt. Die Beziehungen sind ausserordentlich wichtig, intensiv und grundsätzlich auch gut. Wenn einzelne Aspekte in die Schlagzeilen geraten sind - ich erinnere an die Fluglärmgeschichte, an die Grenzgängerbesteuerung seitens Italiens, an die Aversionen gegenüber den Grenzgängern im Tessin und in Genf zum Beispiel oder auch an die aufwendigen Zollverfahren -, dann sind das wichtige Aspekte, bei denen wir Lösungen finden müssen, und das können wir nur gemeinsam. Aber das darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die nachbarschaftlichen Verhältnisse grundsätzlich gut sind und sich das letztlich eben auch in Zahlen manifestiert. Die Zahlen wurden genannt. Ich verzichte darauf, sie zu wiederholen.

Ich hebe speziell die Handelsbeziehungen mit Baden-Württemberg, mit Bayern und mit der Lombardei hervor. Diese drei sind für uns die "challengers", die sind für uns die Motoren, diese Beziehungen haben ganz wesentlichen Einfluss auf unsere Wohlstandsentwicklung, auf unsere Innovationsentwicklung. So gesehen ist es nichts als richtig, dass wir dieser Nachbarschaft einmal einen etwas höheren Stellenwert im Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik haben zukommen lassen.

Der Bundesrat hat im Zusammenhang mit der umliegenden Nachbarschaft fünf Handlungsfelder definiert, die er ganz besonders beachtet:

Erstens geht es um die Förderung der Standortqualität und der Wettbewerbsfähigkeit. Hier leisten die neue Regionalpolitik und das Programm Interreg sowie die Agglomerationsprogramme zur Standortattraktivität städtischer Gebiete mit Grenzanstoss sehr wertvolle Beiträge. Da wird ein Fokus darauf gelegt.

Zweitens geht es um die Arbeitsmarktpolitik. Damit sind wir sofort bei der Personenfreizügigkeit, die aus Sicht des Bundesrates grundsätzlich ein Erfolgsmodell ist. Es ist natürlich in unserem ureigensten Interesse, dass wir die Personenfreizügigkeit weiterhin pflegen können. Das bedingt, dass wir die flankierenden Massnahmen nicht nur beschliessen, sondern sie dann vor allem auch umsetzen und vollziehen. Ich rede vom Kampf gegen die Scheinselbstständigkeit; wir haben im Jahr 2012 miteinander normenmässig festgelegt, wie wir es haben wollen. Ich rede von der Subunternehmerhaftung. Es geht jetzt darum, dass wir dem Vollzug allererste Priorität zumessen und den Vollzug so ausgestalten, dass die Unsicherheiten ausgeräumt werden können und damit die Akzeptanz für die Personenfreizügigkeit und für die Arbeitsmarktpolitik wieder gesteigert wird.

Drittens beschäftigen uns in der Aussenwirtschaftspolitik die erleichterten Zollverfahren, und natürlich ist auch der Abbau von Handelshemmnissen, die es immer noch gibt, ein Anliegen. Ich erwähne meinerseits ein einziges Handelshemmnis, nämlich die radiometrischen Kontrollen, die Italien uns gegenüber immer noch aufrechterhält. Ich bin zuversichtlich, dass wir dort gelegentlich auch eine Lösung finden können. Wir haben im Berichtsjahr auch eine Lösung gefunden, als es um die Solarpanels ging. Liberalisierungsschritte mit unserer Nachbarschaft bedingen dann natürlich auch Liberalisierungsschritte in unserem Land selbst, damit wir die Voraussetzungen innenpolitisch verbessern und die Handelserfolge weiterhin sicherstellen können. Wir kommen ja gleich zur Agrardiskussion.

Viertens geht es um die Infrastrukturen. Hier sind die Prioritäten und die Bedürfnisse der Schweiz und der Nachbarstaaten nicht immer gleich gelagert. Es wird aber weiterhin eine enge Zusammenarbeit angestrebt. Es geht, wie gesagt, um den Fluglärm des Flughafens Zürich, um die Zufahrtsstrecken der Neat, aber auch um den Anschluss der Schweiz an die Hochgeschwindigkeitsstrecken.

Fünftens, last, but not least, ist die Bildung, Forschung und Innovation ein ganz entscheidend wichtiges Handlungsfeld. Wir intensivieren unsere Bemühungen grenzüberschreitend, und zwar im Kontext der Berufsbildung, der Weiterbildung, aber auch der Mobilität von Lehrpersonen und Lernenden und des Aufbaus gemeinsamer Netzwerke.

Die Beziehungen zu unseren Nachbarstaaten können sich nur im Kontext eines geregelten Verhältnisses mit der EU wirklich gut entwickeln. Ich erwähne nur am Rande, dass hier die institutionellen Fragen immer noch einer Lösung harren. Die Gespräche, die geführt werden, um eine Lösung zu finden, wurden, wie Sie wissen, am 29. Januar auf hoher Beamtenebene gestartet. So viel zur unmittelbaren Nachbarschaft.

Dann wurde Ihrerseits jetzt auch bereits über die Freihandelsabkommen berichtet. Ich erwähne meinerseits die 2012 in Kraft getretenen Freihandelsabkommen, nämlich jene mit Hongkong, mit der Ukraine, mit Montenegro. Im Efta-Rahmen haben wir die Verhandlungen mit den zentralamerikanischen Staaten weit vorangetrieben und sind in absehbarer Zeit handelseinig, vor allem mit Panama und Costa Rica. Dann wurden die Freihandelsverhandlungen bilateral mit China vorangetrieben, im Efta-Kontext mit Indien, Indonesien und mit der Zollunion Russland-Belarus-Kasachstan und mit Bosnien-Herzegowina. Neu aufgenommen haben wir Freihandelsverhandlungen mit Vietnam und mit Malaysia. In einem Satz gesagt: Es geht darum, dass wir uns Marktzugänge sichern und dass so unser Risiko, von der europäischen Nachbarschaft etwas zu stark abhängig zu sein, vermindern - ohne diese gutfunktionierende Nachbarschaft irgendwie infrage stellen zu wollen. Deshalb sind wir daran, diese Freihandelsabkommen mit aller Kraft voranzutreiben.

Was China anbetrifft, gab es vorhin eine Frage von Herrn Gutzwiller. Es wäre schön, wenn wir das erste westliche Land wären, das mit China zu einem Freihandelsabkommen kommen könnte. Wir sind weit vorangekommen, es sind aber nach wie vor etwa in drei Bereichen noch ganz heikle Verhandlungspunkte offen. Es geht immer noch um die Senkung der Zölle im Industriebereich, es geht immer noch um das Finden eines gegenseitig akzeptablen Verständnisses im Agrarbereich, und dann geht es auch immer noch darum, wie wir im Kontext dieses Handelsabkommens mit der Nachhaltigkeitsfrage umgehen.

Die chinesische Regierung formiert sich jetzt neu. Dadurch wird zusätzliche Zeit - hoffentlich nur Wochen - nötig. Aber [PAGE 150] dann sollten die Verhandlungen weitergeführt werden können.

Die offensiven wie auch defensiven Interessen dieser soeben erwähnten Länder, mit denen wir in Verhandlungen stehen, unterscheiden sich zum Teil erheblich von denjenigen unseres Landes. Wir sehen uns mit Forderungen konfrontiert, welche mit unserer nationalen Politik nicht unbedingt in Einklang stehen. Ich habe es schon erwähnt: Bei der Landwirtschaft, aber auch bei der Dienstleistungserbringung kommen wir irgendwo an Grenzen, wo wir unsere bisherige Politik vielleicht nicht ganz wie gewohnt durchsetzen können. Mit anderen Worten: Es braucht selbstverständlich auch auf unserer Seite und auf der Seite der Efta eine gewisse zusätzliche Öffnungsbereitschaft.

Eine neue Herausforderung stellt die Aushandlung von handelsrelevanten Bestimmungen zur nachhaltigen Entwicklung dar. Ich habe das schon erwähnt und erwähne es noch einmal, um zu sagen, dass Schwellen- und Entwicklungsländer nicht immer unsere Auffassung teilen, dass diese Themen unmittelbar handelsrelevant sein müssen. Diese Länder vermuten sogar, dass der Westpartner auf diesem Wege irgendwelche protektionistischen Bestimmungen in die Verträge einbringen wolle.

Damit komme ich zu den sich anbahnenden Freihandelsverhandlungen zwischen den USA und der EU. Die High Level Working Group on Jobs and Growth hat Empfehlungen abgegeben. Die beiden betroffenen Partner haben ein Commitment abgegeben. Diese Verhandlungen kommen ganz offensichtlich jetzt zum Laufen. Für uns ist entscheidend, dass wir zu keiner Zeit in der Zukunft in irgendeiner Form diskriminiert werden. Wir sind hoch "alert", wenn ich das so neudeutsch sagen darf, wir sind hoch interessiert. Wir haben im Seco eine kleine Arbeitsgruppe aufgestellt. Wir verfolgen die Entwicklung so gut wie irgendwie möglich. Es ist eine Entwicklung, die wahrscheinlich nicht über Nacht ein Ergebnis bringen wird. Ich habe auf der europäischen wie auf der amerikanischen Seite Kontakte gehabt, die aufgezeigt haben, dass dann noch einiges an schwierigen Fragen geklärt sein muss. Der Anfang aber ist gemacht. Das ist aus meiner Sicht grundsätzlich erfreulich. Es wird keine einfache Entwicklung sein. Für uns ist wichtig, dass wir informationsmässig angedockt sind. Das geht auf der persönlichen Schiene, das geht z. B. auch über meinen persönlichen Draht zum zuständigen EU-Kommissar De Gucht; das ist ein Kontakt, den ich pflege.

Ich will noch auf eine Schwierigkeit aufmerksam machen. Wir sind sehr bewusste und überzeugte Verfechter der Multilateralität. Die WTO-Ministerkonferenz in Bali steht im Dezember 2013 an, und Bali darf nicht für Freihandelsverhandlungen zwischen Weltregionen missbraucht werden. In Bali muss meiner Überzeugung nach ein Ergebnis erzielt werden, denn aus Doha resultierte ein Nullergebnis, und man kann sich nun kein zweites Nullergebnis leisten. Mit anderen Worten: In Bali muss es im Dezember möglich sein, in etwa drei Richtungen zu einem Ergebnis zu kommen. Diese drei Stossrichtungen heissen "trade facilitation", Landwirtschaftsbereich und "least developed countries" - auch für diese Länder soll das Ergebnis etwas bedeuten.

Lassen Sie mich noch ein paar Bemerkungen zum Thema Rohstoffe machen. Auch in Zeiten knapper und teurer werdender Rohstoffe ist die Rohstoffversorgung primär eine Angelegenheit der Privatwirtschaft. Wir haben Kontakte gehabt, wir haben Abklärungen getroffen: Die Privatwirtschaft ist unserer Ansicht und sorgt dafür, dass sie sich mit Rohstoffen versorgen kann. Der Bund hat allerdings auch hier drei Handlungsfelder offen, und diese werden gepflegt.

1. Es geht darum, dass wir die Rohstoffproblematik so oft wie möglich bei den internationalen multilateralen Organisationen, z. B. der WTO, auf die Traktandenliste setzen, ebenso im bilateralen Rahmen, bei Freihandelsverträgen und bei den Bilateralen. Es ist aber schwierig, in diesem Kontext Ergebnisse zu erwirken.

2. Der Bund verfolgt eine angemessene Politik der Vorratshaltung.

3. Es geht um die Förderung der Substitution, des Recyclings von Rohstoffen und natürlich auch des Wissensaufbaus im Rohstoffbereich.

Dann ein Wort zum Rohstoffhandelsplatz Schweiz, der da und dort in der Kritik steht: Die interdepartementale Plattform bestehend aus dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen, dem EDA und dem Seco hat eine Bestandesaufnahme und Empfehlungen zuhanden des Bundesrates erarbeitet. Zudem wirkt die Schweiz an zahlreichen internationalen Initiativen und Standards zur Minderung der Risiken im Rohstoffsektor mit. Wir finanzieren diese auch mit. Ich rede von der berühmten Extractive Industries Transparency Initiative oder von der Due Diligence Guidance der OECD. Wir sind an diesem Thema dran, es wird ernst genommen. Wir können uns letztlich keinen Reputationsschaden leisten. Der Rohstoffhandelsplatz hat in diesem Land mittlerweile eine volkswirtschaftlich signifikante Bedeutung: Es sind immerhin etwa 3,5 Prozent des BIP. Das ist nicht nichts. Tragen wir Sorge dazu. Der Bundesrat wird sich mit dem von der Plattform erarbeiteten Bericht in Kürze auseinandersetzen.

Zum Stichwort Nachhaltigkeit: Die Uno-Nachhaltigkeitskonferenz "Rio plus 20" hat das Thema grüne Wirtschaft ins Bewusstsein gerufen. Die Schweiz beteiligt sich an der beschlossenen Ausarbeitung der globalen Nachhaltigkeitsziele, welche ab 2015 die Millenniumsentwicklungsziele ablösen sollen. Im Zusammenhang mit den Investitionsschutzabkommen hat eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe im letzten Jahr geprüft, wie diese Abkommen dem Aspekt der Nachhaltigkeit noch stärker Rechnung tragen können. Gestützt auf diese Analyse wurden neue Zusatzbestimmungen ausgearbeitet, welche wir in sämtliche laufende und künftige Verhandlungen über Investitionsschutzabkommen einbringen können.

Das Investitionsschutzabkommen mit Tunesien, das diese neuen Zusatzbestimmungen noch nicht beinhaltet, ist in den Jahren 2009/10 ausgehandelt worden. Auch dieses Abkommen trägt dem Aspekt der Nachhaltigkeit Rechnung. In der Präambel wird nämlich explizit darauf hingewiesen, dass das Abkommen zur nachhaltigen Entwicklung beitragen soll. Es wird weiter festgehalten, dass die Ziele des Abkommens erreicht werden sollen, ohne dass die Gesetzgebung zu Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz in irgendeiner Form gelockert werden soll. Es war vor allem auch der Wunsch Tunesiens, dass man das Abkommen unterzeichnet; das ist im Oktober 2012 passiert. Die tunesische Regierung bemüht sich, im Land wieder wirtschaftliche Stabilität herzustellen. Dabei ist sie natürlich auch auf ausländische Interessenten und Investoren angewiesen.

Der Bundesrat lädt Sie ein, das Investitionsschutzabkommen mit Tunesien, die Änderungen des Efta-Übereinkommens und den Bericht über die zolltarifarischen Massnahmen 2012 zu genehmigen.