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AB 146919

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-12-12

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, dem Bundesrat, dem Nationalrat und Ständerat Eberle zu folgen.

Das weiterentwickelte Direktzahlungssystem ist ein ganz bewusst auf mehr Leistung und mehr Effizienz ausgerichtetes System. So gesehen sollten wir nicht irgendwelche Begrenzungen einbauen, die diesem Grundgedanken entgegenwirken. Wir machen das andernorts auch nicht. Ich nenne z. B. die KEV; dieser sind auch keine Abhängigkeiten bezüglich des Vermögens und Einkommens zugrunde gelegt. Ich bitte Sie also, beim Grundgedanken zu bleiben, beim Effizienzgedanken zu bleiben und auf diese Limitierungen zu verzichten.

Die Situation, die im Jura bekanntwurde, ist entstanden, weil mehrere zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeitsmodelle sind ganz im Sinne unseres Strukturdenkens, des Zusammenarbeitsgedankens; sie führen zu höheren Beiträgen. Das wird dann in der Zeitung relativ einseitig kommentiert, und das darf nicht der Massstab sein.

Ich bitte Sie also, mit dem Bundesrat, dem Nationalrat und Herrn Eberle zu stimmen.

Was die Erklärung für die verheirateten Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter angeht: Frau Ständerätin Diener, Sie haben jetzt die Antwort vom Kommissionssprecher bekommen. Ich schliesse mich im Wesentlichen dem Kommissionssprecher an. Es ist aber die Frage angesprochen, ob die Verhältnisse für eingetragene Partnerschaften und für Ehen gleichwertig sind. Es gibt da noch eine Nuance: Offensichtlich ist es von Kanton zu Kanton noch etwas unterschiedlich; das muss man auch noch zur Kenntnis nehmen. Wir werden das genau prüfen und es selbstverständlich nicht am ehelichen Status alleine festmachen. Es soll gleichwertig sein.

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