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AB 147001

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-12-12

Wortprotokoll

Es wurde eben gesagt, dass das Verbandsbeschwerderecht dann gerechtfertigt ist, wenn es um ein öffentliches Interesse geht oder wenn ideelle Zwecke Schutz bedürfen. Hier haben wir es mit privaten Interessen zu tun. Betroffen von einer allfälligen Wettbewerbsverzerrung sind die Gewerbebetriebe. Wenn sie ihrerseits Beschwerde erheben dürfen, dann ist das richtig, aber es kann ja nicht die Idee sein, dass sie eine [PAGE 1214] Verbandsbeschwerde einreichen können, ohne sich selber engagieren zu müssen.

Ich bitte Sie also, mit Bundesrat und Kommission zu stimmen.