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Bieri Peter · Ständerat · 2012-12-12

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-12

Wortprotokoll

Die Regelung in Absatz 3 bewirkt, dass nur Besamungsstationen, welche Stiere im Rahmen einheimischer Prüfprogramme verwenden, Stierensperma zu günstigen Bedingungen, das heisst zum Kontingentszollansatz, importieren dürfen. Alle Organisationen und Einzelzüchter müssen beim Import den hohen Ausserkontingentszollansatz von 5 Franken je Dose begleichen. Diese Massnahme schränkt die Wahlfreiheit der Tierhalter ein und verteuert die künstliche Besamung. Sie ist bei anderen Nutztiergattungen längstens nicht mehr in Kraft. Ein Heimatschutz für die inländischen Prüfprogramme ist nicht notwendig, weil die Inlandzucht erfolgreich ist und weil bei Weitem mehr Stierensamen exportiert als importiert wird. Vom Zollkontingent werden pro Jahr nur mehr 60 Prozent effektiv importiert, das heisst, das Zollkontingent wird bei Weitem nicht ausgeschöpft.

Die Bestimmung von Artikel 145 Absatz 3 fördert nicht die einheimischen Rassen, weil die relevanten Prüfprogramme auch ausländische Milch- und Fleischrassen abdecken. Für die Erhaltung der einheimischen Rassen wirken die gezielten Massnahmen der Tierzuchtförderung, zum Beispiel die Unterstützung der Herdenbücher, Selektionsprogramme und gezielte Programme zur Förderung der genetischen Vielfalt.

Wenn Sie, wie der Bundesrat vorschlägt, Artikel 145 Absatz 3 aufheben, leisten Sie einen Beitrag zur Kostensenkung in der Landwirtschaft, und dies ohne Nachteile für die Inlandzucht. In diesem Sinne bitte ich Sie, diesen kleinen Schritt zur Kostensenkung in unserer Landwirtschaft zu tun.