preparatory:AB 147079
Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-16
Wortprotokoll
Es ist richtig, dass es sich bei Artikel 66c um eine neue Bestimmung handelt, die im Entwurf des Bundesrates nicht vorgesehen war und die auch im Ständerat nicht diskutiert worden ist, und es ist sicher auch kein Kernelement dieser Revision. Trotzdem bitte ich Sie mit Überzeugung, der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen.
Wir stehen hier vor einer Kann-Vorschrift, die schlicht und einfach so lautet: Wenn eine IV-Stelle bei einer Person an der Leistungsfähigkeit zweifelt, die zum sicheren Führen von Motorfahrzeugen notwendig ist, kann sie diese Person der zuständigen kantonalen Behörde melden - sie darf sie also melden - und muss dann auch diese Person informieren. Eine solche Vorschrift ist zumindest sinnvoll und meines Erachtens sogar im Interesse der Versicherten. Von daher ist es für mich schwer zu verstehen, weshalb die Minderheit gegen diese Neuerung Opposition macht. Ich würde Ihnen sogar zurufen: Es ist eigentlich, wenn Sie so wollen, Pflicht von jedermann - und jeder Frau - zu verhindern, dass jemand, der aus körperlichen oder eben auch aus anderen Gründen die Voraussetzungen zum Autofahren nicht erfüllt, sich selber und andere Personen einer Gefahr aussetzt.
Man kann darüber diskutieren, ob die Formulierung das Gelbe vom Ei ist. Jedenfalls scheint es mir richtig und wichtig zu sein, dass Sie diesem Artikel 66c zustimmen. Es ist dann auch eine Differenz zum Ständerat; vielleicht ergibt sich dadurch noch eine Verbesserungsmöglichkeit. Aber dass eine solche Meldung möglich sein soll, halte ich nun wirklich für einen Grundsatz, dem man ohne falsche Hemmungen zustimmen kann.
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