AB 147080
Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2010-12-16
Wortprotokoll
Ich bin eigentlich einig mit Herrn Wehrli, der in der Kommission diesen Antrag gestellt hat, dass für die Teilnahme am Strassenverkehr selbstverständlich eine genügende Fahrtauglichkeit vorhanden sein muss. Auch damit, dass es für das Autofahren eine ausreichende körperliche und geistige Leistungsfähigkeit braucht, sind wir einverstanden. Aber das Prüfen von körperlicher und geistiger Leistungsfähigkeit ist Sache der Medizin bzw. Sache der Ärzte und Ärztinnen, wie bei allen anderen Menschen auch. Da darf es doch nicht plötzlich für handicapierte Menschen eine Ausnahme geben. Wir haben vorhin Frau Schenker gehört. Sie sprach über diesen Leitfaden zu Via sicura, der mehr als diskriminierend ist und davon ausgeht, dass Menschen mit psychischen Behinderungen oder Störungen a priori nicht fahrtüchtig sind. Das darf nicht die Art und Weise sein, wie wir Gesetze legiferieren.
Die IV ist dafür nicht zuständig, sie ist zu wenig nahe bei den Leuten. Die Situation kann sich auch ändern, beispielsweise bei psychischen Erkrankungen, je nachdem, wie die medikamentöse Einstellung ist. Das ist Sache der Ärzte und Ärztinnen, die das wissen, die dann eben auch wissen, wie gut die Fahrtüchtigkeit ist. Sie sollen abschliessend beurteilen können, ob jemand im Strassenverkehr zugelassen werden kann oder nicht. Wenn die IV Bedenken bezüglich der Fahrtüchtigkeit hat, kann sie selbstverständlich eine Meldung an den Arzt oder die Ärztin machen. Diese wiederum machen dann die Meldung an das Strassenverkehrsamt. Aber es soll nicht so sein, dass die IV direkt ans Strassenverkehrsamt gelangt.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der Grünen, Nein zu sagen zum Antrag der Mehrheit und Ja zu jenem der Minderheit.