preparatory:AB 147091
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-16
Wortprotokoll
In Artikel 3b des Gesetzes haben wir neu auch den Krankenversicherern ein Melderecht eingeräumt. In Artikel 57 Absatz 1 Buchstabe j geht es nur um eine Koordination der medizinischen Massnahmen der IV mit denjenigen der Kranken- und Unfallversicherungen.
Es geht hier nicht um minderjährige Behinderte. Bei minderjährigen Behinderten mit Geburtsgebrechen, für die die IV vollkommen zuständig ist, gibt es nichts mit der Krankenversicherung zu koordinieren. Aber bei erwachsenen Behinderten geht es sehr wohl um eine Koordination.
Mit der 5. IV-Revision haben wir Artikel 12 eingeführt, wonach medizinische Massnahmen bei Erwachsenen nicht mehr von der IV bezahlt werden, sondern von den Krankenversicherern. Das bedeutet, dass die IV Massnahmen, Abklärungen, Therapien und Untersuchungen verfügen kann, die dann von den Krankenversicherern bezahlt werden müssen. In diesem Bereich braucht es eine Koordination. Eine solche Koordination liegt durchaus im Interesse der Versicherten. Versicherte werden heute zu Untersuchungen, Abklärungen und Therapien angehalten, welche für sie nicht unbedingt in jedem Fall angenehm, vor allem aber teilweise überflüssig sind, wenn bei Krankenversicherern einsehbar wäre, welche Therapien bereits gemacht oder eingeleitet worden sind, welche erfolgreich waren und welche nicht.
Es geht hier um die Belastung der Versicherten, und es geht auch um unnötige Kosten, welche von den Krankenversicherern bezahlt werden müssten, obwohl die entsprechenden Unterlagen schon vorhanden wären. Das Ziel dieser neuen Bestimmung ist eine qualitativ optimierte Behandlung der versicherten Person. Es geht nicht darum, Behinderten, insbesondere Jugendlichen, Leistungen vorzuenthalten, sondern es geht um eine Koordination von Leistungen dort, wo dies angezeigt ist, eben bei Erwachsenen. Es geht hier um nichts anderes. Ich habe daher auch nicht so richtig verstanden, was die Minderheitssprecherin, Frau Weber-Gobet, hier ausgeführt hat.
Die CVP/EVP/glp-Fraktion wird die Kommissionsmehrheit unterstützen.