Schenker Silvia · Nationalrat · 2010-12-16
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-12-16
Wortprotokoll
Wenn man auf der Fahne Artikel 21 anschaut und sieht, dass es nur einen Minderheitsantrag gibt, den Minderheitsantrag Weber-Gobet, der lediglich einer kleinen Differenz zum ursprünglichen Plan des Bundesrates entspricht, dann mag das erstaunen, hat doch im Vorfeld der Debatte um dieses erste Massnahmenpaket der 6. IV-Revision gerade dieses Thema, nämlich die Hilfsmittel, Schlagzeilen gemacht und die Gemüter sehr bewegt. Der Bundesrat will sich bei den Hilfsmitteln eine zusätzliche Möglichkeit geben.
Bisher gab es folgende Instrumente für die Beschaffung und Vergütung von Hilfsmitteln: erstens das Festsetzen von Pauschalbeträgen, zweitens das Aushandeln von Tarifverträgen und drittens die Festsetzung von Höchstbeträgen. Es hat sich gezeigt, dass bei gewissen Hilfsmitteln, insbesondere bei Hörgeräten, die Preise sehr hoch und die Gewinnmargen der Branche beträchtlich sind. Die Verhandlungen mit der Branche haben nicht zu wesentlichen Preissenkungen geführt.
Aus diesem Grund hat das BSV vorgeschlagen, dass Hilfsmittel zusätzlich mit einem Ausschreibeverfahren angeschafft werden können. Das BSV war ursprünglich der Meinung, dies sei ohne entsprechende gesetzliche Grundlage im IVG möglich. Es kam zu einem Rechtsstreit in dieser Frage, und das Verwaltungsgericht hat den Klägern Recht gegeben. Das Verwaltungsgericht hat gesagt, es sei eine Grundlage im IVG notwendig. Im Rahmen dieser IV-Revision soll nun die gesetzliche Grundlage für das Ausschreibeverfahren geschaffen werden. Wir alle waren zu diesem Thema einer intensiven Lobbyarbeit ausgesetzt. Ob die Intensität der Lobbyarbeit in einem direkten Zusammenhang mit der Höhe der Gewinne steht, die bei den Hörgeräten erzielt werden können, vermag ich nicht zu beurteilen; der Schluss liegt aber nahe.
In der Kommission ist es nach einer intensiven Debatte gelungen, einen Konsens zu finden. Es wurde vorgeschlagen, [PAGE 2095] das Ausschreibeverfahren ins Gesetz aufzunehmen, gleichzeitig aber festzuhalten, dass vorher alle anderen Möglichkeiten geprüft werden müssen. Auf dieses Vorgehen konnte sich die Kommission einigen.
Lediglich in einem Punkt hat die Mehrheit der Kommission anders entschieden als der Ständerat. Es geht um die Kostenbeteiligung, die Versicherten auferlegt werden kann, wenn es um Hilfsmittel geht, die auch ohne Invalidität angeschafft werden müssen. Die Mehrheit war der Meinung, es sei richtig, die Kann-Formulierung in eine Muss-Formulierung umzuwandeln. Es wurde in der Kommission gesagt, dass in den meisten Fällen eine Kostenbeteiligung verlangt werde. Wir sollten dem BSV aber die Möglichkeit offenhalten, in Ausnahmefällen keine Kostenbeteiligung zu verlangen.
Ich bitte Sie namens der SP-Fraktion, hier der Minderheit zu folgen.