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Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2010-12-16

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2010-12-16

Wortprotokoll

Mit der Eingliederung von nahezu 17 000 heutigen Rentenbezügerinnen und Rentenbezügern ins Berufsleben haben wir uns sehr hohe Ziele gesetzt. Das ist eine ganz grosse Herausforderung für alle Beteiligten; das ist uns von der BDP durchaus bewusst. Wir sind klar der Meinung, dass die Wirtschaft heute für die Eingliederung von Personen mit Behinderungen noch zu wenig unternimmt. Dies trifft vor allem für die grossen Unternehmungen zu. Trotzdem sind wir von der BDP-Fraktion heute gegen eine Quotenregelung.

Eine Quotenregelung ist immer mit Ungerechtigkeiten verbunden. Wo soll man hier die Grenzen setzen? Welche Unternehmungen sollen in diese Quotenregelung mit einbezogen werden? Im Grunde genommen müssen sich alle Unternehmungen um die Eingliederung bemühen. Wenn Quoten nur für die grossen Unternehmungen festgelegt werden, fühlen sich die kleinen weniger verpflichtet, Wiedereingliederungen vorzunehmen.

Die Festlegung einer Quote würde auch in einem gewissen Widerspruch zur 5. IV-Revision stehen und zu Konflikten führen. Mit der 5. IV-Revision wurden Betriebe angehalten, Personen mit Schwierigkeiten am Arbeitsplatz oder mit Behinderungen im Arbeitsprozess zu behalten. Diese Betriebe, die sich im Sinne der 5. IV-Revision vorbildlich verhalten haben, wären also die Verlierer einer solchen Regelung. Diese Personen, die in der 5. IV-Revision im Arbeitsprozess behalten wurden, sind nämlich dieser Quotenregelung nicht unterstellt, und sie sind in diesem Sinne auch nicht erfasst.

Ich wiederhole: Die meisten Unternehmungen, besonders die grossen, tun noch viel zu wenig für die Eingliederung von behinderten Personen. Aber wir wollen ihnen noch eine Chance geben, dies zu ändern. Sie sind für die Anliegen der Eingliederung noch stärker zu sensibilisieren. Zusammen mit den zuständigen Ämtern und Institutionen müssen noch grosse Anstrengungen unternommen werden, um diese Ziele zu erreichen. Sollten die Unternehmungen in Zukunft aber nicht bereit sein, für die Eingliederung deutlich mehr zu tun, dann wird eine Quotenregelung unausweichlich, denn ohne die Eingliederung von rund 17 000 heutigen Rentenbezügerinnern und Rentenbezügern ins Berufsleben können wir die Ziele der 6. IV-Revision nicht erreichen.

Wir von der BDP-Fraktion hoffen, dass das angestrebte Ziel auf freiwilliger Basis erreicht werden kann. Darum lehnen wir heute eine Quotenregelung ab.