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preparatory:AB 147167

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-12-16

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion wird die Minderheit Schenker Silvia unterstützen. Wir bitten Sie, dasselbe zu tun.

In Artikel 32 geht es um die Übergangsleistungen bei Arbeitsunfähigkeit, genauer gesagt: bei einer erneuten Arbeitsunfähigkeit, wenn eine Person nach längerer Abwesenheit vom Arbeitsmarkt wiedereingegliedert werden konnte bzw. ihre Erwerbstätigkeit ausweiten konnte. Es handelt sich um eine eigentliche Schutzfrist, und es ist absolut notwendig, dass diese Schutzfrist gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag in der Vorlage verbessert wird. Diese soll dann gelten, wenn eine eingegliederte Person erneut arbeitsunfähig wird. Die Schutzfrist muss unserer Meinung nach auf fünf Jahre ausgeweitet werden, und eine Übergangsleistung muss zudem ab einem Invaliditätsgrad von 40 Prozent gesprochen werden können. Alles andere ist mehr als unvernünftig, weil betroffene Personen sonst zwischen Stuhl und Bank fallen können. Was heisst das konkret? Konkret würde das bedeuten, dass die Eingliederung in den Arbeitsmarkt scheitern würde, dass aber gleichzeitig auch die IV-Rente unwiderruflich gestrichen wäre.

Der Minderheitsantrag ist alles andere als übertrieben, und er ist auch keine Erfindung der Minderheit Schenker Silvia, denn bereits die Eidgenössische AHV/IV-Kommission, die ja den Auftrag hat, den Bundesrat zu beraten, hat sich für diese Ausgestaltung ausgesprochen. Wer die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ernst nimmt und Betroffene nicht einfach kurzfristig ruhigstellen und aus der IV abschieben will, weiss, dass eine dauerhafte und sinnvolle Eingliederung von teilweise langjährigen Rentnern und Rentnerinnen nur mit einem gutausgebauten Rückfallschutz gelingen kann. Es ist absolut unverständlich, weshalb gerade in diesem Bereich ein Abbau stattfinden soll. Der Rückfallschutz muss fünf Jahre dauern, die Eintrittsschwelle muss auf einen Invaliditätsgrad von 40 Prozent festgelegt werden.

Das ist unser Antrag, denn behinderte Menschen brauchen die Sicherheit, nicht einfach fallengelassen zu werden, sollten sie wieder erkranken und deshalb nicht mehr erwerbstätig sein können.