preparatory:AB 147177
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-16
Wortprotokoll
Wir beantragen Ihnen, Artikel 38 mit einem neuen Absatz 3 zu ergänzen.
Die Ausrichtung von Kinderrenten erfolgt an IV-Rentenbezüger, das als Vorbemerkung. Eine Kinderrente beträgt 40 Prozent der Rente und ist im Schnitt in etwa mit 540 Franken monatlich zu beziffern. Bei Bezügern einer Rente der [PAGE 2100] beruflichen Vorsorge kommen weitere 20 Prozent der Rente dazu. Der Bundesrat, das möchte ich auch festhalten, beabsichtigt, die Frage der Kinderrenten in der Vorlage 6b anzugehen und dort Vorschläge zu machen. In der Vernehmlassung zur Vorlage 6b hat er aufgezeigt, in welche Richtung es gehen soll.
Bei meinem Antrag geht es nun aber nicht um eine generelle Anpassung der Kinderrenten für IV-Bezüger, sondern um den Einbezug der Familienzulagen. Seit Bestehen der neuen Familienzulagenordnung des Bundes, also seit dem 1. Januar 2009, stehen Familienzulagen auch Nichterwerbstätigen zu. Die Kinderzulage wird bei Nichterwerbstätigen durch die Kantone ausbezahlt. Das heisst, die durchschnittliche Kinderrente von IV-Rentnern wird so oder so um mindestens 200 Franken pro Monat erhöht, wobei die bereits bestehende Kinderzulage von allenfalls erwerbstätigen Partnern hier nicht einbezogen ist. Bei meinem Antrag geht es nun darum, diese neue Leistung, also die Kinderzulage für Nichterwerbstätige, aber auch die Kinderzulage von erwerbstätigen Partnern mit der Kinderrente, die aus der IV-Rente entsteht, zu koordinieren. Das ist erst seit Kurzem möglich, weil nämlich ein nationales Register für die Kinderzulagen eingeführt wurde. Wir haben das im Juni dieses Jahres hier verabschiedet. Vorher wäre eine Beurteilung überhaupt nicht möglich gewesen. Ich nehme an, dass die Einführung dieses Registers im Gange ist oder dass sie zu Beginn des nächsten Jahres geschehen wird. So wird also diese Koordinierung, wie ich sie mit dem Minderheitsantrag vorschlage, möglich.
Ich möchte Ihnen diesen Minderheitsantrag ans Herz legen, denn das sind typische, sozialpolitisch unnötige Doppelleistungen, die der Glaubwürdigkeit von Sozialversicherungen Schaden zufügen. Solche Doppelleistungen hinterlassen immer den Eindruck, man gehe mit den Beiträgen, die man bezahlt, gleichgültig um. Das war bis heute nie ein Thema, aber es dürfte gelegentlich eines werden, wenn solche Vorgänge einmal öffentlich bemerkt werden. Wenn solche Doppelleistungen festgestellt werden, trägt das nicht zur Stabilisierung unserer Sozialversicherungen bei.
Ich möchte Sie bitten, meinem Minderheitsantrag Ihre Zustimmung zu geben.