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Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2010-12-16

Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-12-16

Wortprotokoll

Auch die SP-Fraktion empfiehlt Ihnen, den Antrag der Minderheit Bortoluzzi abzulehnen. Die sehr detaillierten Ausführungen meiner Vorrednerin ermöglichen es mir, es etwas kürzer zu machen.

Ich habe Ihnen grundsätzlich zwei Argumente zu präsentieren. Erstens, das wurde gesagt, ist es der falsche Moment, um über diese Frage zu entscheiden; wir würden einen Entscheid übers Knie brechen. Wennschon müsste das mit allen Auswirkungen, wie sie Frau Meyer eben skizziert hat, in der Vorlage 6b ausführlich und detailliert behandelt werden, um zu gewährleisten, dass nicht ein grosses Problem geschaffen statt eines gelöst wird.

Zweitens sind die inhaltlichen Argumente zu bedenken. Kinderrente und Kinderzulage sind zwei komplett unterschiedliche Dinge, sie fussen jedoch auf derselben Logik. Bei beiden Leistungen geht es darum, einen Ausgleich zwischen Menschen mit Kindern und Menschen ohne Kinder zu schaffen. Die Kinderrente will diesen Ausgleich innerhalb der Gruppe der Behinderten schaffen: Eltern mit Behinderungen haben gegenüber Behinderten ohne Kinder höhere Lasten zu tragen, weil sie eben einen Haushalt mit Kindern zu finanzieren haben. Hier soll die Kinderrente einen Ausgleich schaffen; die Kinderrente soll Eltern mit Behinderungen unter die Arme greifen. Auch Kinderzulagen stellen einen Ausgleich zwischen Kinderlosen und Eltern her, allerdings über die gesamte Bevölkerung hinweg. Kinderzulagen sollen allen Eltern zur Verfügung stehen und einen Ausgleich gegenüber Haushalten ohne Kinder schaffen.

Es ist nicht einzusehen, weshalb Eltern mit Behinderungen jetzt durch den Minderheitsantrag Bortoluzzi plötzlich gegenüber Eltern ohne Behinderungen schlechter gestellt werden sollen, indem bei ihnen die beiden Leistungen gegeneinander verrechnet werden, obwohl sie aus einer je unterschiedlichen Logik heraus auf beide Leistungen Anrecht haben.

Aus diesen Gründen empfehlen wir Ihnen, den Minderheitsantrag Bortoluzzi abzulehnen.