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Triponez Pierre · Nationalrat · 2010-12-16

Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-16

Wortprotokoll

Ich spreche zu Artikel 42ter Absatz 2, und ich bitte Sie im Namen der Minderheit der Kommission, dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen, welche die Hilflosenentschädigung für jene Personen, die sich in einem Heim aufhalten, gegenüber dem geltenden Recht um die Hälfte reduzieren wollen.

Die Kürzung der Hilflosenentschädigung für die Versicherten in Heimen ist im Zusammenhang mit der Einführung des Assistenzbeitrages zu sehen. Auf der einen Seite wird der Assistenzbeitrag, den wir unter Artikel 42quater ff. noch im Detail beraten werden, für die Invalidenversicherung jährlich neue Kosten in der Höhe von etwa 50 Millionen Franken verursachen. Auf der andern Seite werden die Kantone dadurch, dass dank dem von allen Seiten begrüssten Assistenzbeitrag Menschen mit Behinderungen nicht oder nicht mehr in einem Heim betreut werden müssen, Kosten in der Grössenordnung von 60 bis 70 Millionen Franken einsparen können. Mit der Halbierung der Hilflosenentschädigung für Versicherte in Heimen entstehen somit für die Kantone unter dem Strich keine Mehrbelastungen, und die Versicherten selber, die in einem Heim leben, sind von dieser Massnahme nicht direkt betroffen.

Dies sind die wesentlichen Überlegungen, weshalb die Minderheit Ihrer Kommission Ihnen beantragt, bei der Version des Bundesrates und beim Entscheid des Ständerates zu bleiben und den Antrag der Mehrheit abzulehnen. Um es deutlich zu sagen: Wenn Sie das nicht tun, wenn Sie nicht für die Minderheit stimmen, dann vergrössern Sie das Defizit der Invalidenversicherung jährlich um 50 Millionen Franken.

Ich danke Ihnen, wenn Sie die Minderheit unterstützen.

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