preparatory:AB 147195
Kleiner Marianne · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-16
Wortprotokoll
Ich spreche zu Artikel 42ter Absatz 2, und zwar zugunsten des Antrages der Minderheit Triponez. Im Gegensatz zu meiner Vorrednerin sehe ich hier keine Probleme für die Behinderten, sondern ich sehe in diesem Artikel einen Ausgleich der Zahlungsströme zwischen der IV und den Kantonen, der die Behinderten eigentlich nicht betrifft. Der Mechanismus ist so: Grundsätzlich wollen wir ja die IV sanieren, wir wollen nicht zusätzliche Kosten generieren. Gleichzeitig wollen wir eine ganz wichtige Neuerung einführen, nämlich die des Assistenzbeitrages. Das ist für viele behinderte Mitmenschen ein sehr, sehr wichtiges Anliegen. Damit durch diese Neuerung keine zusätzlichen Kosten entstehen - dieser Assistenzbeitrag wird ungefähr 50 Millionen Franken kosten -, wollen wir in den Heimen die Hilflosenentschädigungen um die Hälfte kürzen. Das wird aber, wenn es richtig gemacht wird, nicht die behinderten Menschen treffen. Vielmehr müssen das die Kantone finanzieren, die ja dank der Einführung dieses Assistenzbeitrages ungefähr 60 Millionen Franken einsparen werden, denn wenn mehr Menschen zu Hause betreut werden, fallen in den Heimen weniger Kosten an. Es ist eigentlich nur ein Ausgleichsfinanzierungsmechanismus.
Darum möchten wir Sie bitten, dem Antrag der Minderheit Triponez zuzustimmen. Er wird nicht die Behinderten treffen; die Kantone müssen etwas daran zahlen, dass dank den Segnungen dieses Assistenzbeitrages viele Menschen aus den Heimen austreten und zu Hause betreut werden können. Der Antrag der Minderheit Triponez ist unterstützenswert.
Ich möchte Sie bitten, auch den nächsten Antrag der Minderheit Triponez zu unterstützen, sodass die Angehörigen nur über die Hilflosenentschädigung Beiträge erhalten können und die Assistenzbeiträge jenen Menschen vorbehalten bleiben, die nicht Familienangehörige sind. Nicht zuletzt geht es auch darum zu vermeiden, dass Angehörige überlastet werden.