preparatory:AB 147198
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-16
Wortprotokoll
An sich wäre es gerechtfertigt, hier etwas mehr Redezeit zu beanspruchen, weil es um ein neues Element geht, das in der IV eingeführt wird.
Die Einführung der Assistenzentschädigung ist eine sozialpolitisch sinnvolle Entwicklung in der Invalidenversicherung. Es gilt allenfalls eine Einschränkung zu machen: Sie ist dann sinnvoll, wenn sie der wirtschaftlich unter Druck stehenden IV hilft und Heimeintritte verhindert; Frau Kleiner hat das eben ausgeführt, und von verschiedenen andern Rednern wurde es auch bereits gesagt. Es ist aber auch wichtig, dass die Assistenzentschädigung den Betroffenen hilft. Diese Revisionsvorlage ist eine gute Vorlage, weil sie beiden Anliegen, die ich eben genannt habe, gerecht wird und weil sie vor allem sozialpolitisch versucht, Leistungsbezüger in Bezug auf ihre Möglichkeiten zu stärken, über Eingliederung und über das neue Element der Assistenzentschädigung.
Zu den Artikeln 42ter, 42quater und 42sexies: Zum Antrag bezüglich der Hilflosenentschädigung hat sich Frau Kleiner bereits geäussert, und ich kann auf detaillierte Ausführungen verzichten. Mit der Halbierung der Hilflosenentschädigung im Heim wird ein Teil der Einsparungen der Kantone kompensiert, welche neu von der IV übernommen werden. Diese Kompensation macht 50 Millionen Franken aus. Das ist natürlich entscheidend: Wenn Sie der Mehrheit zustimmen, belasten Sie die IV unnötigerweise mit zusätzlichen 50 Millionen Franken. Mit der Einführung der Assistenzentschädigung werden für die Kantone so oder so weniger Belastungen anfallen. Das gilt es auch noch zu sagen. Sie werden also auch mit dieser in Artikel 42ter vorgesehenen Kompensation immer noch leicht entlastet. Es sollte etwa 20 Millionen Franken ausmachen.
Bei Artikel 42quater bitte ich Sie, beim Beschluss des Ständerates zu bleiben. Ich habe Ihnen beim Eintreten gesagt, dass wir keinen einseitigen Ausbau der IV akzeptieren. Mit dem Antrag der Mehrheit zu Artikel 42quinquies Absatz 2 [PAGE 2106] wird der Assistenzbeitragsanspruch auf Angehörige ausgedehnt. Das ist sozialpolitisch eine schöne Entwicklung, natürlich. Aber auch hier gilt: Es ist eine zusätzliche Belastung für die IV, und zudem, ist es falsch, bei der Einführung dieses neuen Elementes der Assistenzentschädigung zu grosse Schritte zu machen. Bleiben Sie bei Bundesrat und Ständerat, die hier ein schrittweises Vorgehen vorschlagen. Ich meine, dass das der richtige Weg ist. Wenn ich mich recht erinnere, hat die IV ein finanzielles Problem, und wir haben hier eine Vorlage, die beabsichtigt, die IV in einem ersten Schritt teilweise zu sanieren. Sie haben der Bevölkerung versprochen, eine Sanierung der IV an die Hand zu nehmen. Dann geht es aber nicht an, dass Sie mit der Mehrheit unnötige grössere Ausgaben in der IV beschliessen.
Der CVP/EVP/glp-Fraktion möchte ich sagen: Partner, die gar nicht sanieren wollen, sind doch keine Partner, nicht wahr? Sie verbinden sich in diesen Mehrheitsanträgen mit der Linken, die eigentlich gar keine Sanierung will. Halten Sie sich an Partner, die das Ziel der Sanierung nicht aus den Augen verlieren wollen!
Wenn es Ihnen ein Anliegen ist, die IV in Ordnung zu bringen, unterstützen Sie die Anträge der Minderheiten Triponez und Stahl.