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AB 147224

Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-05

Wortprotokoll

Nur noch kurz, hoffentlich in Ergänzung zu dem, was schon gesagt worden ist:

1. Das ist eine Wiederholung: Es scheint mir aufgrund der Kommissionsdebatten klar, dass dieser Artikel dem Personenfreizügigkeitsabkommen widerspricht.

2. Wichtig ist vielleicht auch, dass die Änderungen bei Absatz 2 im Nationalrat erst im Plenum, nie in der Kommission beraten wurden, und wir haben dann die Nacharbeit geleistet.

3. Diese Bestimmungen haben auch eine umgekehrte Wirkung; sie wurde noch nicht erwähnt. Was ist denn, in Bezug auf das Kriterium der fünf- oder dreijährigen Tätigkeit an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte, mit den jungen Schweizern, die ihre Ausbildung im Ausland machen? Man muss das Umgekehrte auch bedenken. Wir sprechen immer nur von den Ausländern, die wir von der Schweiz fernhalten wollen, aber von den Schweizern, die im Ausland tätig sind oder sich dort ausbilden lassen, sprechen wir nicht.

4. Eine Bemerkung zu Absatz 2 Buchstabe b - die Kommissionspräsidentin hat es erwähnt, es wurde hier aber nicht thematisiert -: Eine Hürde stellt nicht nur das Personenfreizügigkeitsabkommen bezüglich der Einleitung des Absatzes dar, sondern auch Buchstabe b, wo es ja heisst, dass auch praktische Ärzte ausgeschlossen sind, sofern sie über keinen Weiterbildungstitel verfügen. Auch das ist ein Pferdefuss. Natürlich kann man argumentieren, wie es die FMH tut, dass beispielsweise ein deutscher Allgemeinarzt mit einer gleichwertigen Ausbildung kommen und über das Anerkennungsverfahren der Schweizer Instanzen am Schluss hier ebenfalls anerkannt werden und dann praktizieren kann. Leute, die nicht in diese Kategorie fallen und gleichwohl eine adäquate Ausbildung als praktischer Arzt oder praktische Ärztin haben, wären nach dieser Bestimmung aber ebenfalls ausgeschlossen. Das steht, wie Sie wissen, in doch sehr merkwürdigem Kontrast zum nachweislichen Bedarf an Grundversorgern, den wir in diesem Land haben. Es lohnt sich also, auch an diesen Buchstaben zu denken.

Die Kombination aus der fehlenden Kompatibilität mit der Personenfreizügigkeit, der Diskriminierung und dem [PAGE 421] Ausschluss der praktizierenden Ärzte erlaubt es Ihnen sicher, der Mehrheit zuzustimmen.