Graf Maya · Nationalrat · 2013-03-06
Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2013-03-06
Wortprotokoll
Art. 2
Antrag der Kommission
Abs. 1 Bst. b, bbis, bter, Abs. 5
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
[VS]
Antrag Hausammann
Abs. 1 Bst. b
Festhalten
Schriftliche Begründung
Der Begriff "fördern" steht im Widerspruch zu Artikel 104 der Bundesverfassung: Der Bundesrat "ergänzt das bäuerliche Einkommen durch Direktzahlungen zur Erzielung eines angemessenen Entgelts für die erbrachten Leistungen, unter der Voraussetzung eines ökologischen Leistungsnachweises". Auch der Präsident der WAK-SR hat im Ständerat zu den Direktzahlungen wörtlich gesagt: "Es sind Gelder, die Leistungen entschädigen." Der Begriff "Abgeltung" kommt dem sicher näher als der Begriff "Förderung". Förderung ist angebracht, wenn etwas aus eigener Kraft nicht erreicht werden kann, z. B. im landwirtschaftlichen Bildungsbereich wie in den übrigen Bildungsbereichen auch. Der Begriff "Abgeltung" findet seit bald 15 Jahren Verwendung in diesem Gesetz. Seit dessen Einführung war bis heute unbestritten, dass die Schweizer Bauernfamilien wirtschafts-, umwelt- und gesellschaftsrelevante Leistungen erbringen, welche systembedingt leider nicht mehr über den Produktepreis abgegolten werden können. Der Begriff hat in all diesen Jahren zu keinen Komplikationen in der Umsetzung geführt. Der Begriffswechsel würde dem Bundesrat einzig dazu dienen, dass er künftig weniger Erklärungsbedarf hat, wenn er an den Direktzahlungen etwas verändern will. Mit dem Wechsel auf den Begriff "Förderung" würden Sie aber den Bauernfamilien ihre Leistungen im gemeinwirtschaftlichen Bereich klar aberkennen und sie wieder in die Ecke der Subventionsempfänger drängen. Wollen Sie dieses falsche Signal aussenden? Was Sie damit anrichten würden, können Sie am besten abschätzen, wenn Sie sich selber in die Lage einer Bäuerin oder eines Bauern versetzen. Ein verletztes Selbstwertgefühl stärkt die Leistungsbereitschaft sicher nicht. Ich bitte Sie deshalb, an der Fassung des Nationalrates festzuhalten.
[VS]
Art. 2
Proposition de la majorité
Al. 1 let. b, bbis, bter, al. 5
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
[VS]
Proposition Hausammann
Al. 1 let. b
Maintenir