Humbel Ruth · Nationalrat · 2013-03-06
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-06
Wortprotokoll
Die Volksinitiative "Ja zur Hausarztmedizin" wurde am 1 April 2010 mit gut 200 000 Unterschriften eingereicht. Träger der Initiative ist der Berufsverband Hausärzte Schweiz. Die Initiative will die Ergänzung der Bundesverfassung mit einem neuen Artikel 118b mit dem Titel "Hausarztmedizin", der in fünf Absätzen sowohl programmatische als auch konkrete Vorgaben zur Anerkennung, zur Förderung sowie zur beruflichen und finanziellen Besserstellung der Hausärztinnen und Hausärzte vorsieht. Die Verfügbarkeit der Hausarztmedizin soll in der ganzen Schweiz sichergestellt und der Nachwuchs an Hausärzten gesichert werden, indem für Hausärzte und Hausärztinnen die Berufsausübung erleichtert und finanziell attraktiver gestaltet wird.
Kernpunkt der Initiative ist die Forderung, dass die Hausärztinnen und Hausärzte in der Regel erste Anlaufstelle für die Behandlung von Krankheiten und Unfällen sowie für Fragen der Gesundheitserziehung und Gesundheitsvorsorge sein sollen. Der Bund wird beauftragt, Vorschriften zu erlassen über die spezifische universitäre Ausbildung der Fachärztinnen und Fachärzte der Hausarztmedizin, über ihre berufliche Weiterbildung sowie die klinische Forschung auf dem Gebiet der Hausarztmedizin, über den gesicherten Zugang zum Beruf und die Erleichterung der Berufsausübung, über die Erweiterung und die angemessene Abgeltung der diagnostischen, therapeutischen und präventiven Leistungen der Hausarztmedizin sowie über die Anerkennung und die Aufwertung der besonderen beratenden und koordinierenden Tätigkeiten für Patientinnen und Patienten. Weiter fordern die Initianten administrative Vereinfachungen und zeitgemässe Formen der Berufsausübung.
Der Bundesrat hat die Volksinitiative "Ja zur Hausarztmedizin" am 13. Oktober 2010 abgelehnt und ihr mit dem neuen Artikel 117a, "Medizinische Grundversorgung", einen direkten Gegenvorschlag gegenübergestellt, der nicht nur die Versorgung durch die Hausärzte in der Verfassung festschreibt, sondern viel umfassender ist und eine allen zugängliche, interdisziplinär erbrachte medizinische Grundversorgung von hoher Qualität garantieren soll. Der Bundesrat anerkennt die Hausarztmedizin als wichtigen Pfeiler der Grundversorgung, möchte aber nicht eine einzige Berufsgruppe im Gesundheitswesen isoliert betrachten. Diese Beurteilung wird grundsätzlich vom Ständerat wie auch von Ihrer vorberatenden Kommission geteilt.
Mit dem Masterplan "Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung" will der Bundesrat Verbesserungen erreichen, im Wesentlichen in den Bereichen Aus- und Weiterbildung, Forschung, Berufsausübung der Hausärztinnen und Hausärzte und insbesondere der Leistungsfinanzierung. Die Arbeiten dazu sind im Gange. Der Ständerat hat an seiner Sitzung vom 4. Juni 2012 den Gegenvorschlag des Bundesrates modifiziert und einstimmig, mit 40 Stimmen bei 1 Enthaltung, genehmigt.
Die SGK des Nationalrates hat sich an drei Sitzungen - am 1. November letzten Jahres sowie dieses Jahr am 10. Januar und am 14. Februar - mit dieser Volksinitiative auseinandergesetzt. Sie hat die Vertreterinnen und Vertreter des Initiativkomitees und ihre Forderungen, welche sich primär auf den Masterplan "Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung" beziehen, angehört. Die Mitglieder der SGK sind sich einig, dass die Hausarztmedizin gestärkt werden muss. Keine Einigkeit besteht über den Weg. Die Kommissionsminderheit II ist der Meinung, dass es keinen Verfassungsartikel braucht, sondern eine rasche Umsetzung des Masterplans "Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung". Diese Arbeiten seien eine reine Vollzugsfrage und lägen in der Kompetenz der Tarifpartner, der Kantone und des Bundes.
Auch für die Kommissionsmehrheit hat der Masterplan Priorität, weil nur er direkt und unmittelbar die Situation der Hausärzte verbessert. Als Unterstützung dieser Arbeiten und als klares politisches Bekenntnis zur Grundversorgung und zu deren zentraler Bedeutung für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung unterstützt die Kommissionsmehrheit einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative, einen Gegenvorschlag, der die Grundversorgung im Sinnes des Bundesrates und des Ständerates als Ganzes stärkt und den Hausärzten eine Steuerungsfunktion in der Grundversorgung gibt.
Die klare Kommissionsmehrheit teilt die Beurteilung von Bundesrat und Ständerat, dass die Initiative zu einseitig auf die Hausarztmedizin ausgerichtet ist und dass nicht eine einzige Berufsgruppe in der Verfassung eine solch privilegierte Stellung mit Berufsausübungs- und Einkommensgarantie bekommen soll. Es geht bei der Grundversorgung nämlich nicht primär um den Schutz eines Berufsstandes, sondern es geht um den sicheren Zugang zu einer qualitativ [PAGE 76] guten Grundversorgung, in der die Hausärzte und Hausärztinnen eine zentrale Funktion haben, und dazu brauchen wir eine genügende Anzahl von gutausgebildeten Hausärztinnen und Hausärzten.
Der direkte Gegenentwurf der Kommissionsmehrheit ist ein Kompromiss zwischen der Initiative und den Gegenvorschlägen von Bundes- und Ständerat. Er sieht vor, dass sich Bund und Kantone "für eine allen zugängliche medizinische Grundversorgung von hoher Qualität" einsetzen und die Hausarztmedizin als "wesentlichen Bestandteil dieser Grundversorgung" anerkennen und fördern.
Die SGK-NR beantragt, die ständerätliche Fassung um zwei Bestimmungen zu ergänzen. Diese Anpassungen sind nach dem Hearing mit Vertretern von Hausärzte Schweiz und dem Initiativkomitee vorgenommen worden.
Im Titel von Artikel 117a Bundesverfassung gemäss Kommission wurden die Titel von Initiative und Gegenvorschlag zusammengeführt, und er heisst nun "Medizinische Grundversorgung und Hausarztmedizin". Bei Absatz 1 gibt es zwischen der Kommission und dem Ständerat keine Differenz.
Absatz 1bis entspricht im Wesentlichen Absatz 3 des ursprünglichen Initiativtextes: Bund und Kantone "schaffen günstige Voraussetzungen für die Ausübung der Gesundheits- und Medizinalberufe und streben eine ausgewogene regionale Verteilung an. Sie stärken die Hausarztmedizin und deren Steuerungsfunktion." Diese Bestimmung will sicherstellen, dass die Bevölkerung in allen Regionen Zugang zur Grundversorgung hat und die Hausärzte eine Steuerungsfunktion in der medizinischen Grundversorgung haben.
Absatz 2 der ständerätlichen Fassung wird von der Kommissionsmehrheit um eine Litera c ergänzt: Soweit es "zur Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung" erforderlich ist, erlässt der Bund Vorschriften über "die medizinische Grundversorgung und das verfügbare Aus- und Weiterbildungsangebot".
Bei der Beratung dieser Initiative wurde allen klar, auch den Initianten, dass der Weg über eine Volksinitiative ein langer Weg ist, ein Weg mit ungewissem Ausgang. Mit dem Erfolg einer Initiative ändert sich nämlich noch gar nichts. Es braucht dann entsprechende gesetzliche Anpassungen, die allenfalls noch ein Referendum überstehen müssen. Somit würde sich in den nächsten Jahren sicher noch nichts ändern, wenn einzig auf die Initiative gesetzt würde.
Wichtiger als der Verfassungsartikel ist daher die Umsetzung des Masterplans "Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung". Die Arbeiten daran sind im Gange, dürften aber bis zum Ablauf der Frist für die Behandlung der Initiative im Herbst nicht abgeschlossen sein, weshalb ein direkter Gegenvorschlag diese Arbeiten am Masterplan unterstützt und forciert. Ein direkter Gegenvorschlag zur Initiative macht aber nur dann einen Sinn, wenn die Initiative zurückgezogen wird. Deshalb ist die SGK-NR mit der Erweiterung des Gegenentwurfes den Initianten entgegengekommen.
Abschliessend fasse ich die Beschlüsse der Kommission zusammen:
1. Mit Bundesrat und Ständerat will die Kommission die Grundversorgung stärken und den Hausärzten eine zentrale Steuerungsfunktion geben. Sie sollen insbesondere die notwendigen Arbeitsinstrumente für Diagnostik, Behandlung und Therapie einsetzen können und für ihre diagnostischen, therapeutischen sowie präventiven Leistungen angemessen entgolten werden. Dazu braucht es die Umsetzung des Masterplans "Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung" und vor allem den Willen der Tarifpartner.
2. Ihre SGK unterstützt die Motion 12.3643 des Ständerates zur Stärkung der Hausarztmedizin, mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, mit verschiedenen Massnahmen und in Zusammenarbeit mit den Kantonen sowie den betroffenen Institutionen und Organisationen die Hausarztmedizin als wesentlichen Teil der Grundversorgung kurz- und mittelfristig zu stärken.
3. Die Mehrheit der SGK beantragt gemäss Entwurf des Bundesrates und Beschluss des Ständerates, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und den Gegenvorschlag anzunehmen. Die Kommission hat mit 16 zu 7 Stimmen gemäss Bundesrat und Ständerat gegen die Initiative gestimmt und ist mit 14 zu 11 Stimmen auf den Beschlussentwurf über die medizinische Grundversorgung - d. h. auf den Gegenentwurf - eingetreten und hat ihn in der Gesamtabstimmung mit 14 zu 10 Stimmen angenommen.
Ich bitte Sie, den Anträgen der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.