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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2013-03-06

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-06

Wortprotokoll

Wir haben es bereits gehört. Was will die Initiative "Ja zur Hausarztmedizin" genau? Sie will Bund und Kantone dazu verpflichten zu garantieren, dass in allen 26 Kantonen und in jeder der 2400 Gemeinden in der Schweiz eine allen zugängliche, ausreichende, fachlich umfassende und qualitativ hochstehende medizinische Versorgung durch Hausärzte zur Verfügung gestellt wird. Dies sind nur die Forderungen im ersten von fünf Absätzen dieser Initiative. Was wären die Auswirkungen einer Annahme dieser Initiative?

Erstens - und das scheint bei Bundesvorlagen bereits schon die Regel zu sein - handelt es sich hier ein weiteres Mal um einen massiven Eingriff in den Föderalismus. Heute sind die Kantone dafür zuständig, dass es genügend Hausärzte in ihrem jeweiligen Kanton gibt. Wenn es also in einem Gebiet zu wenig Hausärzte hat, müsste der Kanton oder die Gemeinde dieses Problem lösen, indem die lokalen Bedingungen der Hausärzte verbessert werden; z. B. könnte man ihnen kostenlos eine Praxis zur Verfügung stellen oder sogar einen Beitrag an die Wohnungsmiete leisten. Stattdessen soll nun aber dieses lokal begrenzte Problem mit einem neuen, flächendeckenden, umfassenden Verfassungsartikel gelöst werden. Dies ist nicht die Art und Weise, wie wir in der Schweiz Probleme lösen.

Zuerst soll nach Möglichkeiten in der eigenen Gemeinde gesucht werden, danach nach Lösungsmöglichkeiten im Kanton und erst zuletzt als Ultima Ratio nach Lösungsmöglichkeiten auf Bundesebene. Hier fallen uns die Hausärzte grundlos mit der Türe ins Haus, ohne dass zuerst alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft worden wären.

Zweitens erfolgt hier eine einseitige Bevorzugung einer Berufsuntergruppe. Als Bürger kann und soll man sich fragen, weshalb man im heutigen Gesundheitswesen so wenig Wahlfreiheiten hat, weshalb der Staat sowohl das Angebot als auch die Leistungen so eng reglementiert. Als Arzt oder Praxisbetreiber wird man schon heute in ein äusserst enges Korsett gedrückt, welches den eigenen Handlungsspielraum stark reduziert. Doch nun soll eine Untergruppe der Ärzte, nämlich die Hausärzte, speziell bevorzugt werden. Der Bund und die Kantone sollen diesen Berufsweg "erhalten und fördern". Sie sollen "günstige Voraussetzungen schaffen", und selbstverständlich soll der Bund ein weiteres Mal "unterstützen", natürlich finanziell.

Wäre ich ein Kinderarzt, so würde ich mich fragen: "Weshalb sollen nun meine Kollegen Hausärzte so massiv vom Staat bevorteilt werden, während ich genauso hart, genauso pflichtbewusst arbeite?" Wir sind der Meinung, eine solche Ungleichbehandlung und Bevorzugung einer Berufsuntergruppe schaffe neue Ungerechtigkeiten, welche es im heutigen komplizierten Gesundheitswesen auf jeden Fall zu vermeiden gilt.

Zuletzt möchte ich drittens als Mitglied der Finanzkommission noch auf die Kosten zu sprechen kommen. Ich möchte Sie davor warnen, diese Initiative zur Annahme zu empfehlen. Lesen Sie nur den vierten Absatz des Verfassungsartikels 118b. Der Bund wird gezwungen, Vorschriften über die Ausbildung, den Berufszugang und natürlich auch über die finanzielle Entschädigung der Hausärzte zu erlassen. Ein solcher Verfassungsartikel wird zu riesigen Kostenforderungen seitens der Hausärzte, aber auch der Kantone an den Bund führen. Sie wissen selbst, wie angespannt unser Staatshaushalt ist. Sie wissen auch, dass wir mit dem Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014, welches bereits in einigen Monaten in die Räte kommen wird, wieder grösste Diskussionen haben werden, wie wir wo einige Millionen beim Bundeshaushalt einsparen können. Bewahren Sie unseren Bundeshaushalt davor, ein weiteres Mal mit neuen Aufgaben belastet zu werden, welche wiederum zu Kostenfolgen in Millionenhöhe führen werden!

Ich bitte Sie, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Sagen Sie Nein zum Abbau des Föderalismus, Nein zur Ungleichbehandlung der Ärzte und Nein zu weiteren Staatsausgaben in Millionenhöhe.