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Kessler Margrit · Nationalrat · 2013-03-06

Kessler Margrit · Nationalrat · St. Gallen · Grünliberale Fraktion · 2013-03-06

Wortprotokoll

Angesichts des erheblichen Anstiegs von Zulassungsgesuchen von Ärztinnen und Ärzten soll mit der Gesetzesänderung die 2011 abgelaufene Zulassungsregulierung für eine befristete Zeit wieder eingeführt werden. Die Meinungen gehen weit auseinander. Die Krankenkassen, aber auch einige betroffene Kantone sind für eine Zulassungsregulierung. Unsere gutausgebildeten jungen Ärztinnen und Ärzten sehen sich benachteiligt, da sie schon zehn Jahre keine eigene Praxis mehr eröffnen können. Aus Sicht der Grünliberalen gleicht die geplante Ärzteregulierung einer Quadratur des Kreises. Einerseits wollen wir unseren in der Schweiz ausgebildeten jungen Spezialisten die Möglichkeit geben, eine Praxis zu eröffnen. Andererseits fürchten wir die Erhöhung der Krankenkassenprämien, mit Recht. Wenn alle Ärzte, die heute eine Zulassungsnummer beantragt haben, eine Praxis eröffnen würden, würden die Krankenkassenprämien zusätzlich um 1 Milliarde Franken steigen. Zurzeit wissen wir noch nicht, wie viele der Mediziner mit der Zulassungsnummer eine Praxis eröffnen werden und wie viele eine Zulassungsnummer auf Vorrat erworben haben. Es ist stossend, dass während des zehnjährigen Zulassungsstopps von den Politikern keine Alternativen gesucht und gefunden wurden, um dieses Problem zu lösen und eine medizinische Überversorgung unserer Bevölkerung zu verhindern.

Es ist eine Tatsache, dass in den letzten Jahren wegen des Zulassungsstopps weniger neue Praxen eröffnet worden sind. Die ambulanten Leistungen haben aber trotzdem zugenommen. Viele öffentliche Spitäler haben die Gelegenheit genutzt und ihre Ambulatorien ausgebaut: Die nötigen Spezialisten wurden in den öffentlichen Spitälern angestellt, und es wurde entsprechend abgerechnet. Deshalb müssen wir, wenn wir über eine Zulassungsbeschränkung diskutieren, auch die Ambulatorien der öffentlichen Spitäler berücksichtigen.

Die Grünliberalen werden den Antrag der Minderheit Cassis unterstützen. Er soll helfen, den Zulassungsstopp zu umgehen, weil der Widerstand gegen diese Regulierung immer grösser wird. Trotzdem können wir es nicht zulassen und es uns finanziell auch nicht leisten, dass unsere Bevölkerung ärztlich überversorgt wird. Anstelle eines Zulassungsstopps schlagen wir vor, den Vertragszwang zu lockern und mit einem Qualitätskriterium zu koppeln, bis eine andere Lösung vorliegt. Ärztinnen und Ärzte sollen nur dann eine Zulassungsnummer bekommen, wenn sie während mindestens fünf Jahren an einer anerkannten medizinischen Weiterbildungsstätte in der Schweiz tätig waren. Dies erhöht die Behandlungsqualität für die Patientinnen und Patienten, und es [PAGE 67] garantiert, dass nur gutausgebildete Ärzte über die obligatorische Krankenversicherung abrechnen können. Die bilateralen Verträge werden durch eine Lockerung des Vertragszwangs nicht tangiert. Die befristete Lockerung des Kontrahierunszwangs gibt dem Bundesrat Zeit, noch weitere Massnahmen zu eruieren und umzusetzen.

Wir bitten Sie, auf die Vorlage einzutreten, aber den Rückweisungsantrag der Minderheit Cassis zu unterstützen. Wenn dieser keine Mehrheit findet, werden wir den Einzelantrag Ingold unterstützen.