Suter Marc F. · Nationalrat · 2001-09-27
Suter Marc F. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-09-27
Wortprotokoll
Die FDP-Fraktion hält es hier wie die CVP-Fraktion. Nachdem Frau Riklin schon Wesentliches gesagt hat, möchte ich Folgendes noch ergänzend unterstreichen:
1. Der Bundesrat ist kompetent, die Aussenpolitik zu betreiben, auszugestalten, zu führen. Das ist so in der Bundesverfassung verankert, und wir möchten das jetzt nicht ändern.
2. Wenn Sanktionen ergriffen werden, sind wir ja nicht irgendwo alleine auf einem fremden Planeten, sondern wir haben eine internationale Einbindung, und die Art, die Reichweite und die Ziele der Massnahmen werden in Zusammenarbeit der verschiedenen beteiligten Staaten und Organisationen definiert.
Man kann nun schöne Worte in dieses Gesetz hineinschreiben. Es ist sicher nicht falsch, was die Minderheit hier vorschlägt, auch wenn man sich - wenn schon - bei den Einzelheiten sehr wohl überlegen müsste, ob der vorgeschlagene Wortlaut wirklich auch präzise genug ist. Aber ich denke, dass die Minderheit eigentlich offene Türen einrennt, soweit sie die Stossrichtung der Sanktionen zu umschreiben versucht. Der Bundesrat wird sich natürlich an diesen Kriterien orientieren. Wir wissen ja, dass die Sanktionspolitik und auch die Art und Weise, wie sie ausgeführt und implementiert wird, in der Verwaltung über Jahre aufgebaut und entwickelt worden ist, insbesondere auch mit Rücksicht auf die Interessen in der Entwicklungszusammenarbeit. Da haben wir ja recht versierte Spezialisten, die im Einzelnen beurteilen können, was sachgerecht, was verhältnismässig ist. Wir können zwar solche Formeln ins Gesetz zu schreiben versuchen, aber es bleibt beim Formelhaften, ohne dass wir konkret etwas ändern oder einen Mehrwert schaffen. Daher und vor dem Hintergrund der Kompetenzregelung in der Verfassung rechtfertigt es sich nicht, nun mit einem Schnellschuss dem Bundesrat ins Handwerk zu pfuschen.
Der Bundesrat soll in der jeweiligen Situation grundsätzlich aufgrund der internationalen Einbindung, des vorgegeben Umfelds und gestützt auf die Erfahrungen, wie sie in der Praxis von Fall zu Fall erarbeitet wurden und anerkannt sind, entscheiden können, was im gegebenen Einzelfall, in der gegebenen Situation, getan werden soll, auch in Bezug auf die wirtschaftlichen Auswirkungen, welche Sanktionen auf die Schweiz haben. Dann soll der Bundesrat diesen Einzelentscheid en connaissance de cause, möglichst frei, aber natürlich auf dem Boden der Verfassung, treffen können.
Aus diesen Überlegungen schliessen wir uns der Mehrheit an.