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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-03-15

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-03-15

Wortprotokoll

Es geht hier um die industriellen Produkte, und zwar um die Frage, wie hoch der Anteil der in der Schweiz anfallenden Herstellungskosten sein muss, damit man solche Produkte als Schweizer Produkte auszeichnen darf. Die Mehrheit Ihrer Kommission schlägt Ihnen vor, dass dieser Herstellungskostenanteil bei 60 Prozent liegen muss, eine Minderheit Ihrer Kommission möchte nur 50 Prozent Herstellungskostenanteil verlangen. Die Minderheit bezieht sich mit ihrer Begründung vor allem auf die geltende Praxis.

Zur geltenden Praxis muss ich so viel sagen: Die heute geltende Praxis ist die sogenannte St. Galler Gerichtspraxis. Diese geht tatsächlich von einem Herstellungskostenanteil von 50 Prozent aus. Allerdings - ich glaube, es ist wichtig, darauf hinzuweisen -: Wenn Sie den Vorstellungen Ihrer Kommission folgen, dann dürfen bei diesen Herstellungskosten neu auch die Kosten für die Forschung und die Entwicklung angerechnet werden. Das entspricht nicht der heute geltenden Praxis, Sie würden neu die Basis, um die Herstellungskosten zu berechnen, verbreitern. Ausserdem befürwortet Ihre Kommission, dass man gewisse Kosten für die Zertifizierung und die Qualitätssicherung ebenfalls an die Herstellungskosten anrechnen kann. Sie weitet die Berechnung der Herstellungskosten also noch mehr aus. Der Bundesrat unterstützt diese Ausweitung.

Ich muss sagen, wenn Sie alle diese Kosten neu anrechnen lassen und trotzdem bei 50 Prozent bleiben, dann gehen Sie hinter den heutigen Schutz zurück. Es sind ja nebst den erwähnten Ausdehnungen der anrechenbaren Kosten auch noch zahlreiche weitere Ausnahmen vorgesehen, z. B. dann, wenn Rohstoffe oder Komponenten in der Schweiz nicht oder nicht ausreichend vorhanden sind. Auch diese Ausnahmen gibt es heute nicht. Wenn Sie von heute 50 Prozent und gemäss der Kommissionsmehrheit von neu 60 Prozent sprechen, dann müssen Sie wissen, dass bei den 60 Prozent eine massive Ausweitung der zusätzlich anrechenbaren Kosten inbegriffen ist und dass - ich habe es gesagt - auch noch weitere Ausnahmen vorgesehen sind. Das hat alles mit der heutigen Praxis nichts mehr zu tun.

Das heisst, eine Abschwächung der Swissness-Kriterien für Industrieprodukte von 60 auf 50 Prozent würde im Resultat nicht den Status quo halten, sondern das heutige Schutzniveau sogar deutlich unterschreiten. Das ist ganz sicher nicht das, was man sich unter der Stärkung der Marke Schweiz vorgestellt hat. Es führt vielmehr zu einer Verwässerung der Marke Schweiz, und das wiederum führt dazu, dass wir noch mehr Trittbrettfahrer haben, statt dass wir das Label Schweiz stärken, wie es das Parlament gefordert hat.

Was bedeutet denn die im Entwurf der Swissness-Vorlage jetzt vorgeschlagene Regelung mit einem Anteil von 60 Prozent der Herstellungskosten für die einzelnen Unternehmen? Zu erwarten ist, dass Industrieprodukte, die die bisherigen Swissness-Regeln erfüllen, neu auch die 60-Prozent-Schwelle erreichen werden, weil, wie gesagt, Forschungs- und Entwicklungskosten und weitere Kosten neu zu den Herstellungskosten gezählt werden dürfen. Bei den forschungsintensiven Branchen dürfte die Zahl der Swissness-fähigen Produkte dadurch sogar noch ansteigen. Für Industrieprodukte, die weder heute Swissness-konform sind noch künftig die 60-Prozent-Limite schaffen werden, besteht zudem neu die Möglichkeit, auch nur einzelne Schritte in der Wertschöpfungskette mit Swissness auszuloben. Man kann zum Beispiel neu dann Angaben wie "Swiss Design" oder "Swiss Engineering" labeln. Es ist also zu erwarten, dass mittelfristig die Nutzung der Swissness für Industrieprodukte eher steigen wird. Gleichzeitig wird aber auch deren Wert aufgrund von klaren Kriterien und aufgrund der entsprechenden Sicherheit nachhaltig zunehmen; das wollen Sie ja alle auch. Das wiederum macht es dann für noch mehr Unternehmen attraktiv, auf Schweizer Rohstoffe und auf Schweizer Verarbeitung zu setzen, was sich letztlich dann ja auch positiv auf die Konkurrenzfähigkeit von Schweizer Unternehmen auswirken wird.

Ich möchte noch auf eine Frage eingehen, die Herr Nationalrat Ineichen im Zusammenhang mit der Firma Victorinox gestellt hat. Er hat sich um die KMU Sorgen gemacht, insbesondere um diese Firma. Ich kann dazu erwähnen, dass die Firma Victorinox das Schweizerwappen, das Sie beispielsweise von den Sackmessern kennen, weiterhin benutzen kann. Hier gibt es in den Übergangsbestimmungen ein Weiterbenutzungsrecht. Ausserdem kann ich sagen, dass die Sackmesser dieses Unternehmens, dass das Parfum, das es produziert, aber auch die Uhren schon heute das 60-Prozent-Kriterium erfüllen.

Bei Produkten, die fast vollständig im Ausland produziert werden, geht das jedoch nicht. Aber dann geht es auch mit der 50-Prozent-Regel nicht. Das ist ja genau das, was wir mit dieser Vorlage verhindern wollen. Wir wollen nicht, dass Produkte als Schweizer Produkte ausgezeichnet werden, die praktisch vollständig im Ausland produziert werden.

Der Bundesrat bittet Sie deshalb, der Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen zu folgen und den Antrag der Minderheit abzulehnen.

Zu Absatz 2 werde ich mich nicht weiter äussern. Wie ich bereits erwähnt habe, unterstützt der Bundesrat die Mehrheit Ihrer Kommission. Deren Antrag führt ebenfalls dazu, dass der Anteil der Herstellungskosten ausgeweitet wird. Umso mehr rechtfertigt es sich, dass Sie diesen 60-Prozent-Anteil beschliessen.