Müller Philipp · Nationalrat · 2012-03-15
Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-03-15
Wortprotokoll
Am 30. Januar 2012 hat Ihre WAK die parlamentarische Initiative Maire Jacques-André 11.459, "Kreditkarten. Strengere Vorschriften zur Bekämpfung der Verschuldung von jungen Erwachsenen", beraten. Zuhanden der Kommission hat das Bundesamt für Justiz Aufschluss über die heutige Rechtslage gegeben.
Diese Ausführungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Gestützt auf diverse parlamentarische Vorstösse hat sich der Bundesrat in der Vergangenheit wiederholt mit der Frage der Jugendverschuldung befasst. In Beantwortung eines solchen Vorstosses hat der Bundesrat auch erwogen, das Konsumkreditgesetz zu verschärfen. Dabei führte der Bundesrat aus, dass das Konsumkreditgesetz die Kreditgeber dazu verpflichte, die Kreditfähigkeit des Kreditnehmers zu überprüfen und bei einem negativen Resultat auf das Gewähren eines Kredits zu verzichten. Die Kreditfähigkeitsprüfung nimmt Bezug auf die Einnahmen und Ausgaben des Schuldners, nicht aber auf sein Alter. Natürlich könnte der Gesetzgeber dies willkürlich korrigieren und strengere Vorschriften für Personen bis zu einem gewissen Alter vorsehen. Damit würde allerdings erheblich in die Wirtschaftsfreiheit eingegriffen und in Bezug auf den Zugang zu Krediten eine Zweiklassengesellschaft geschaffen, was der Bundesrat als kritisch erachtet.
Dasselbe gilt auch für Kreditkartenschulden. Das Konsumkreditgesetz verlangt auch vom Herausgeber der Kreditkarten die Prüfung der Kreditfähigkeit des künftigen Karteninhabers, und zwar unabhängig von dessen Alter. Allerdings erfolgt hier die Kreditfähigkeitsprüfung nur summarisch. Ob die Kreditfähigkeit auch zum Zeitpunkt der Verwendung der Karte noch Bestand hat, ist nicht klar. Es wird aber auch darauf verwiesen, dass Kreditkarten in der Regel als Bargeldersatz eingesetzt werden und nicht, weil der Konsument auf einen Kredit angewiesen ist. So weit das Bundesamt für Justiz.
Es stellt sich somit für uns die Frage, inwiefern das Alter von 25 Jahren, wie es der Initiant verlangt, überhaupt einen Zusammenhang mit dem Missbrauch von Kreditkarten hat. Bei Kreditkarten würde gemäss der parlamentarischen Initiative erst ab 25 Jahren eine diskriminierungsfreie Ausgabe möglich sein. Die Kommissionsmehrheit will in diesem Bereich keine zusätzlichen Vorschriften, sondern setzt auf Selbstverantwortung. Eine Kommissionsminderheit sieht im Vorschlag, den die Initiative macht, ein weiteres griffiges Instrument zur Vermeidung der Verschuldung der Jugendlichen.
Mit 11 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung hat sich die Kommission gegen diese parlamentarische Initiative ausgesprochen und bittet Sie, dies ebenfalls zu tun. Bitte folgen Sie der Mehrheit, und geben Sie der Initiative keine Folge.