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Knecht Hansjörg · Nationalrat · 2012-06-12

Knecht Hansjörg · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-06-12

Wortprotokoll

Das vorliegende Übereinkommen legt einen Mechanismus für eine länderübergreifende Information und Konsultation fest, der bei Projekten zum Tragen kommt, die in erheblichem Mass nachteilige grenzüberschreitende Umweltauswirkungen haben können. Es gewährleistet somit, dass die Ursprungspartei das betroffene Nachbarland über die möglichen grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen des Vorhabens in Kenntnis setzt.

Mir ist bewusst, dass Emissionen nicht einfach an der Landesgrenze haltmachen und deshalb in gewissen Fällen auch Nachbarländer hiervon betroffen sein können. Ich bin aber auch der Ansicht, dass dem Umweltschutz in den inländischen Gesetzgebungen ein äusserst hoher Stellenwert zukommt und dieser durch die nationale Gesetzgebung gut gewährleistet ist. Es macht daher keinen Sinn, den inländischen Handlungsspielraum in diesem Bereich durch völkerrechtliche Verpflichtungen stetig einzuengen und die Regulierungsdichte durch internationale Übereinkommen laufend zu erhöhen. Meines Erachtens ist deshalb beim Unterzeichnen neuer Abkommen sowie bei der Genehmigung von Änderungen bestehender Verträge grosse Zurückhaltung geboten.

In den vorliegenden Unterlagen zu diesem Geschäft wird mehrmals auch ausgeführt, dass die Genehmigung der Änderungen für den Bund und die Kantone keinerlei bzw. unbedeutende finanzielle und personelle Konsequenzen hat. Ebenso sollen die Änderungen keine Auswirkungen auf die Wirtschaft haben. Diese Aussagen scheinen mir etwas gar blauäugig zu sein. Die Erfahrung zeigt doch immer wieder, dass in den meisten Fällen Änderungen und Ausweitungen von Abkommen und Gesetzgebungen einen Mehraufwand für die Beteiligten nach sich ziehen, zumal die Liste der Projekte, welche unter dieses Übereinkommen fallen, um einige Punkte erweitert wurde.

Zudem ist zu erwarten, dass die Änderungen die Bewilligungsverfahren für grenzüberschreitende Projekte erschweren und verzögern dürften. Beispielhaft verweise ich dazu auf Artikel 14bis. Dieser sieht vor, dass die Parteien die Einhaltung und Umsetzung der Bestimmungen des Übereinkommens gemäss dem von der Konferenz der Parteien beschlossenen Verfahren überprüfen. Dieser Artikel dürfte meines Erachtens ohne Erhöhung des administrativen Aufwands nicht umsetzbar sein. Das bedeutet höhere Regulierungskosten, ohne dass ein eindeutig identifizierbarer Erfolg generiert wird.

Die Ausweitung zahlreicher Projekte erachte ich auch als unnötig. Sie beschränkt in unverhältnismässigem Rahmen die raumplanerische Freiheit der Kantone und Gemeinden. Projekten wie beispielsweise dem Projekt 21, also dem Bau von [PAGE 1043] Hochspannungsfreileitungen, oder dem Projekt 22, da geht es um grössere Anlagen zur Nutzung von Windenergie, werden im Lichte der sich anbahnenden Energiestrategie 2050 eine erhöhte Priorität und Dringlichkeit zukommen. Wenn nun die Schweiz ihr Stromnetz intelligenter und flexibler gestalten will und es gleichzeitig an der Grenze ausbaut, ist damit zur rechnen, dass noch mehr Koordinationsbemühungen notwendig sein werden. Verzögerungen wären vorprogrammiert. Das Übereinkommen von Espoo stellt in diesen Bereichen ein gewisses Klumpenrisiko dar. Auch der Umstand, dass es bisher nicht einmal die Hälfte der Staaten ratifiziert hat, bestärkt mich in der Haltung, dass sich für die Schweiz zurzeit keine solche Ratifizierung aufdrängt.

Namens der Minderheit beantrage ich Ihnen deshalb Nichteintreten auf die Vorlage.