Jans Beat · Nationalrat · 2012-06-12
Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-06-12
Wortprotokoll
Ich bitte Sie im Namen der Minderheit der UREK, diese Kommissionsmotion nicht anzunehmen. Niemand in diesem Saal hat etwas dagegen, wenn sich die Landwirte für ihre Produktionsflächen wehren. Ich meine, alle sind sich einig, dass beim Vollzug des neuen Gewässerschutzgesetzes noch Fragen offen sind. Aber was die Mehrheit der UREK will, geht nicht. Sie verlangt vom Bundesrat, dass er eine gesetzeswidrige Verordnung erlässt. Das geht nicht. [PAGE 1062]
In Ziffer 4 dieser Motion wird verlangt, dass der Gewässerraum auf einen Krautsaum von 6 Metern zu reduzieren sei, mit 3 Metern ohne Düngung und Pflanzenschutzmittel. Das widerspricht ganz klar dem Gewässerschutzgesetz. In diesem Gesetz ist die Definition des Gewässerraumes klar anders ausgefallen; sie entspricht einem Versprechen gegenüber dem Initianten der Gewässerschutz-Initiative, dem Fischereiverband. Dieser habe auf die Zusage des Parlamentes vertraut und seine Initiative zurückgezogen. Ich meine, Sie verstossen gegen Treu und Glauben, wenn Sie jetzt versuchen, über eine Verordnung diesen Kompromiss zu unterminieren. So geht es nicht!
Ich meine, das ist sogar ein Präzedenzfall. Es ist ein Signal an künftige Initianten: Was das Parlament beschliesst, ist nicht für bare Münze zu nehmen; mit einer Motion kann Druck auf den Bundesrat ausgeübt werden, eine Verordnung gesetzeswidrig auszugestalten. Bitte tun Sie das nicht!
An diesem Vorgehen ist noch etwas anderes stossend: Wenn eine Kommission eine Motion erarbeitet, dann erwartet man wahrscheinlich zu Recht, dass sie die Grundlagen fundiert studiert hat. Herr Fässler hat nun interessante Informationen über die Haltung der Kantone geliefert, über das, was die BPUK beschlossen hat. Solche Informationen lagen der Kommission nicht vor. Wir hatten überhaupt keine schriftlichen Informationen. Das Ganze war ein Informationstraktandum, ohne dass wir irgendwelche Grundlagen hatten. Dann kam ein Bericht des Bafu, der quasi sagte, dass alles im grünen Bereich sei, dass es Diskussionen mit den Kantonen geben würde, dass sie aber im Wesentlichen zufrieden seien. Das war die Grundlage für diesen Vorstoss.
Jetzt hören wir von Herrn Fässler, dass alles anders ist. Ich habe damals Grundlagen und einen Bericht verlangt, damit wir dann gemeinsam etwas Vernünftiges beschliessen könnten. Das hat die Mehrheit der Kommission aus mir absolut unerfindlichen Gründen abgelehnt. Meiner Ansicht nach können Kommissionsmotionen nicht auf diese Art zustande kommen.
Es war ein Coup des Bauernverbandes und nichts anderes. Entsprechend ist dann legiferiert worden: Man hat in einer Art Jekami an diesem Text herumgebastelt, obwohl man gemerkt hat, dass er überhaupt nicht stichhaltig ist und keine Grundlagen hat. Man hat gebastelt und gemacht, bis am Schluss ein grosser Teil der Kommission gar nicht mehr wusste, was hier überhaupt beschlossen wurde.
Wie gesagt, Ziffer 4 ist problematisch. Sie verlangt eine gesetzeswidrige Verordnung - so geht es nicht.
Eine Bemerkung noch zu den Briefen, die Sie vom Bauernverband erhalten haben: Ich verstehe, dass er solche Briefe verschickt, aber es sind zwei Informationen enthalten, die falsch sind. Falsch ist die Information, dass die Verordnung, wie sie heute besteht, über das Gesetz hinausgeht. Das ist so nicht korrekt. Die zweite Information ist noch wichtiger: Die Bauern behaupten in diesen Briefen, die sie an alle Kantonsvertreter geschickt haben, dass sie wirtschaftliche Einbussen zu gewärtigen haben, wenn die Verordnung so umgesetzt wird. Das ist ebenfalls nicht richtig. Die Bauern können diese Flächen als Ökoflächen im Rahmen der Direktzahlungsverordnung anmelden, und sie werden für die entgangenen Einkünfte entschädigt. Das Gesetz und sogar die Bundesverfassung verlangen, dass Ökozahlungen wirtschaftlich rentabel sind; so ist das heute. Diese Flächen können von den Bauern problemlos extensiviert werden. Sie haben damit keine wirtschaftlichen Nachteile.
In diesem Sinne bitte ich, hier jetzt nicht ein Exempel zu statuieren, wie man schlecht legiferiert und wie man Initianten hintergeht. Vielmehr soll der Kommission nochmals die Chance gegeben werden, das Ganze genau anzuschauen, bevor sie eine Kommissionsmotion einreicht.
In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen meiner Minderheit dringlich, diese Motion abzulehnen.