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Vischer Daniel · Nationalrat · 2014-03-06

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2014-03-06

Wortprotokoll

Der GPK-Bericht befasst sich ja zu einem bedeutenden Teil auch mit der Frage der Geheimdienste, des Staatsschutzes, des Nachrichtendienstes; Frau Eichenberger hat sich dazu vorhin geäussert. Ich erlaube mir zu diesem Themenbereich einige Anmerkungen.

Fraglos hat die NSA-Affäre unsere Optik geschärft. Wir wissen nun, womit wir konfrontiert sind. Wir wissen, dass Millionen von Menschen beschnüffelt wurden: einfache Leute aus dem Volk, Staatschefs, querbeet. Und wir wissen auch, dass die Politikerinnen und Politiker der betreffenden Länder noch keine hinreichenden Mittel gefunden haben, um die nötigen Massnahmen dagegen zu treffen. Wenn Sie den GPK-Bericht lesen, sehen Sie, wo wir eine inländische Geheimdienstproblematik haben. Sie sehen, dass wir drei Bereiche haben, wo höchst sensible Daten gespeichert werden:

Wir haben eine sogenannte Beobachtungsliste, aufgrund welcher Organisationen nach bestimmten Kriterien bezüglich der Gefahr für das Land beobachtet werden. Wir haben hier zwei Kontroversen. Die eine betrifft die Frage, ob diese Organisationen auch weiterhin auf der Liste figurieren sollen, wenn wir inländisch der Meinung sind, es bestehe kein Grund mehr dafür, derweil sie weiterhin auf der Uno- oder der EU-Liste sind. Ich meine, die Schweiz tut gut daran, hier einen eigenständigen Weg zu gehen.

Die zweite Kontroverse betrifft die Isis-Liste. Da gibt es auch ein internes Problem der Übertragung. Immerhin sind hier noch 10 000 Leute betroffen. Wir haben die GPDel, die dies überprüft. Ich schätze die Arbeit der GPDel sehr, aber sie ist hier natürlich mit objektiven Schwierigkeiten konfrontiert. Denn es gilt eigentlich folgender Grundsatz - und dieser ist eben gefährlich -: Je weiter die Befugnisse eines Geheimdienstes gehen, desto mehr Spielraum gesteht er sich widerrechtlich zu. Wir befinden uns immer in diesem Grenzbereich. Die GPDel hat sich mit Abgrenzungen zu befassen, dies bei einer Staatsschutzerlaubnis, die schon im jetzigen BWIS eigentlich zu weit geht, weil sie über einen individuell-konkreten Tatverdacht für eine strafbare Handlung hinausreicht.

Wir haben schliesslich die sogenannte Fotoliste, ein Relikt aus dem Kalten Krieg, auf der nun nach völlig unklaren Kriterien Personen aus sogenannt problematischen Ländern registriert werden - eigentlich ein Skandal!

Was lehrt uns nun der NSA-Skandal? Er lehrt uns, dass wir die geheimdienstlichen Befugnisse nicht ausweiten, sondern einschränken müssen. Was lehrt er uns? Dass wir uns überlegen müssen, wie wir die Kontrolle ausbauen, wie wir griffigere Instrumente schaffen, wie wir die GPDel noch mehr stärken können. Denn die GPDel beaufsichtigt ja nur, ob der Bundesrat richtig beaufsichtigt; aber eigentlich müsste die GPDel eine direkte Aufsichtskompetenz erhalten. Ich kann Ihnen sagen: Wer meint, nach dem NSA-Skandal könne man noch ein neues Nachrichtendienstgesetz mit einer [PAGE 145] nochmals ausgeweiteten Geheimdienstbefugnis schaffen, der hat die Zeichen der Zeit nicht begriffen.

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