Lexipedia

Schelbert Louis · Nationalrat · 2013-12-12

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2013-12-12

Wortprotokoll

Im Namen der Kommissionsminderheit beantrage ich, dass die Amtshilfe weiter gefasst wird. Aktuell ist sie auf bestimmte Abkommen beschränkt. Wir denken, es bräuchte, unabhängig von der Art der Beziehungen, eine prinzipielle Regelung für ersuchende rechtsstaatlich organisierte Länder, die der Schweiz im Gegenzug ebenfalls Amtshilfe in Steuersachen gewähren. Ziel der Anstrengungen ist, dass sich die Schweiz bezüglich Informationsaustausch gegenüber den Steuerbehörden aller Länder gleich verhält.

Für kurze Zeit hat das der Bundesrat auch so gesehen. Das ist in der heutigen Praxis und im geltenden Gesetz nicht mehr der Fall: Heute geht es nur um Länder, mit denen ein Abkommen besteht. Für andere, namentlich für viele Länder des Südens, gilt der Erlass nicht.

Ohne Informationsaustausch ist Steuerflucht leichter, das wollen wir Grünen nicht. Die Schweiz muss auch mit ausländischen Staaten, mit denen der Informationsaustausch in Steuerfragen nicht geregelt ist, einen Austausch haben können. Voraussetzung muss sein: Rechtsstaatlichkeit des ersuchenden Staates und die Einhaltung von Gegenrecht. Der Austausch soll nicht nur mit Ländern erfolgen, die genügend Macht haben, die Schweiz dazu zu zwingen. Im Übrigen kann die beantragte Bestimmung die Kontaktnahme im Hinblick auf spätere Vereinbarungen und Abkommen erleichtern.

Nach Auffassung der Kommissionsminderheit soll die Schweiz aufhören, Steuerhinterzieher schützen zu helfen. Das aber passiert bis auf den heutigen Tag, übrigens auch im Inland. Mit dem geltenden Recht ist ein schweizerischer Steuerbeamter zwar gehalten, auf Anfrage bestimmter Länder hin Auskünfte über Steuerpflichtige einzuholen, und diese Informationen können ins Ausland weitergeleitet werden. Im inländischen Veranlagungsverfahren hingegen darf derselbe Steuerbeamte die gleichen Informationen unter Umständen nicht verwenden. Das ist stossend, dieser Widerspruch muss endlich aufgelöst werden, das verlangen auch die Kantone. Die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug hat sich überlebt. Steuerhinterzieher verdienen keinen Schutz, weder im Ausland noch im Inland.

Wir beantragen Ihnen im Sinne dieser Ausführungen, der Kommissionsminderheit zu folgen.