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Baader Caspar · Nationalrat · 2013-12-12

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-12-12

Wortprotokoll

Bei Artikel 6 geht es darum, wer die Kompetenzen haben soll, den erforderlichen Inhalt für Gruppenanfragen festzulegen. Der Bundesrat beansprucht diese Kompetenz für sich. Wir sind aber der Meinung, dass dies Aufgabe des Parlamentes sein und bleiben soll, und zwar in einem nichtreferendumspflichtigen Akt, also z. B. in einer Parlamentsverordnung. Wir lehnen daher die in Artikel 6 vorgesehene Kompetenzdelegation ab.

Es geht hier letztlich darum, die Voraussetzungen für staatliche Eingriffe in die Privatsphäre von Bankkunden, in deren Persönlichkeitsrechte und in deren Rechtsweggarantien festzulegen. Es geht aber auch darum, die Abgrenzung gegenüber "fishing expeditions" zu definieren. Gerade weil es hier um Eingriffe in verfassungsmässige Rechte von Bankkunden geht, muss unseres Erachtens das Parlament zuständig sein. Wir wollen damit verhindern, dass der Bundesrat aufgrund dieser Kompetenz jedes Mal von sich aus nachgeben kann, wenn die G-20-Staaten oder die OECD wieder Druck aufsetzen und eine Änderung oder Ausweitung der Gruppenanfragen verlangen oder ihre Standards ändern. Unseres Erachtens muss hier das Parlament ein Mitspracherecht behalten, sonst sind einem ständigen Nachgeben Tür und Tor geöffnet.

Ich bitte Sie deshalb, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.

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