AB 148019
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-12-12
Wortprotokoll
Ich ersuche Sie ebenfalls, der Minderheit zu folgen, und zwar aus folgenden Gründen: Ich möchte uns eigentlich davor bewahren, in einem halben Jahr bereits wieder eine Revision dieses Amtshilfegesetzes vornehmen zu müssen. Es ist eine Tatsache, dass viele von Staaten gestellte Amtshilfegesuche auf ursprünglich gestohlenen Daten beruhen; die Daten wurden nicht von diesen Staaten gestohlen, aber an diese weitergegeben. Dies ist gemäss den Aussagen in der Kommission vor allem bei Indien der Fall.
Für das Vernehmlassungsverfahren hatte der Bundesrat eine Formulierung gewählt, die zwischen aktivem und passivem Verhalten der betreffenden Staaten unterschied. Die vorliegende Formulierung der Minderheit ist viel eleganter. Sie sagt einfach, dass die Beschaffung der Daten den Grundsatz von Treu und Glauben nicht verletzen darf. Wie Herr Schelbert gesagt hat, ist es gemäss Aussagen in der Kommission so, dass damit völkerrechtlich klar ist, dass immer dann Amtshilfe gewährt werden kann, wenn die Daten nicht aktiv widerrechtlich erworben worden sind.
Ich bitte Sie deshalb: Wählen Sie die Fassung der Kommissionsminderheit. Sie ersparen uns damit neuen Ärger in Bezug auf das Amtshilfeverfahren, und Sie ersparen uns insbesondere eine Revision, die sonst in kürzester Zeit wieder virulent sein wird.
Noch als Klammerbemerkung: Die Schweiz steht jetzt in Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Indien. Interessanterweise stammen die meisten Amtshilfegesuche, die offenbar auf gestohlenen Daten beruhen, aus Indien. Sicher haben die Vertreter des Werkplatzes Schweiz alles Interesse, dafür zu sorgen, dass wir uns völkerrechtskonform und auch in den Amtshilfeverfahren in Steuersachen korrekt verhalten.
Darum bitte ich Sie, auch im Namen der SP-Fraktion, der Argumentation der Minderheit, wie sie Herr Schelbert entwickelt hat, zu folgen.