AB 148163
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-04-14
Wortprotokoll
Es wurde eben gesagt: Die Tatbeweislösung ist seit zwei Jahren in Kraft. Die Gesuchszahlen sind zwar zurückgegangen, sie sind aber immer noch hoch. In diesen zwei Jahren ist der Bundesrat nicht untätig geblieben - Frau Eichenberger hat das soeben auch erwähnt. Mitte März des letzten Jahres hat er nämlich die Zivildienstverordnung so geändert, dass die Gesuche während Militärdienstleistungen erst nach vier Wochen entschieden werden. Damit hat er das spontane Davonlaufen aus Militärdienstleistungen erst einmal unterbunden. Im Juni 2010 hat der Bundesrat nach einer umfassenden Analyse festgestellt, dass das Zivildienstgesetz vorläufig und bis auf Weiteres nicht revidiert werden muss, weil die Armeebestände nicht gefährdet sind. Im Dezember des letzten Jahres hat der Bundesrat eine Revision der Zivildienstverordnung beschlossen, welche den Zivildienst weniger attraktiv macht. Die neuen Bestimmungen sind jetzt seit dem 1. Februar 2011 in Kraft.
Ebenfalls im Dezember des letzten Jahres hat der Bundesrat das EVD und das VBS beauftragt, ihm per Ende 2011 einen weiteren Bericht zu den Auswirkungen der Tatbeweislösung vorzulegen. Dieser Bericht soll wiederum zur Frage Stellung nehmen, ob eine Revision des Gesetzes wirklich erforderlich ist oder nicht. Solange dieser Bericht nicht vorliegt, beantragt Ihnen der Bundesrat, Begehren auf sofortige Revision des Gesetzes abzulehnen. In dieser Haltung sieht er sich durch den Entscheid des Ständerates vom 2. März 2011 bestärkt, mit dem auch der Ständerat eine sofortige Revision des Gesetzes abgelehnt hat. Auch der Ständerat ist der Ansicht, dass nun zuerst die Wirkung der jüngsten Verordnungsrevision zu analysieren sei.
Ich bitte Sie, dem Bundesrat zu folgen und die Motion abzulehnen. Wie gesagt: Per Ende dieses Jahres legen wir einen Erfahrungsbericht vor, und das wird dann der Zeitpunkt sein, um festzustellen, ob die über die Verordnungsänderungen vom 1. Februar 2011 eingeführten Verschärfungen die richtige Wirkung entfalten oder nicht.