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Hutter Markus · Nationalrat · 2011-04-14

Hutter Markus · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-04-14

Wortprotokoll

Die Motion "Ladenöffnungszeiten. Symmetrie zwischen Kantonsrecht und Bundesrecht" verlangt vom Bundesrat, dass er eine gesetzliche Grundlage vorlegt, welche es den Kantonen ermöglicht, die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen und Dienstleistungsbetrieben nach eigenem Ermessen festzulegen. Heute schränkt bekanntlich die Bundesgesetzgebung die Kantone in Bezug auf die Gestaltung der Ladenöffnungszeiten unnötig ein, indem gemäss Arbeitsgesetz zwischen 23 und 6 Uhr sowie an Sonntagen ein generelles Arbeitsverbot besteht.

Diese Regelung ist unzeitgemäss, weil sie Konsumenten, Unternehmen und Kantone ohne Not bevormundet. Liberalisierte Ladenöffnungszeiten sind ein ausgewiesenes Bedürfnis, das es ernst zu nehmen gilt. Die Arbeits-, Lebens- und Konsumgewohnheiten der Menschen haben sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Gerade in städtischen Gebieten, aber auch in beliebten Tourismusorten besteht das Bedürfnis, ausserhalb der regulären Öffnungszeiten Einkäufe zu tätigen. Das Einkaufsverhalten der Konsumentinnen und Konsumenten ist der einzige objektive Indikator für die Bedürfnisse der selbstverantwortlichen Menschen; Indikator dafür, wann ein Geschäft des Detailhandels geöffnet sein soll. Ein freier und funktionierender Markt ist die beste Voraussetzung für richtige Ladenöffnungszeiten.

Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, privaten Betrieben und selbstständigen Unternehmen des Detailhandels vorzuschreiben, wann es sinnvoll ist, das Geschäft zu öffnen. Staatliche Einschränkungen und behördlich verordnete Arbeitsverbote sollen nicht verhindern, dass zu jenen Zeiten, bei denen eine Nachfrage besteht, und an den entsprechenden Orten Waren und Dienstleistungen angeboten und verkauft werden können.

Bei Bedarf können Schutzbedürfnisse der Allgemeinheit im Zusammenhang mit dem Betrieb von Detailhandelsgeschäften wie bisher durch geeignete Vorschriften in den entsprechenden Erlassen berücksichtigt werden, zum Beispiel betreffend Beschäftigung von Personal an Sonntagen, zu Randzeiten und in der Nacht im Arbeitsgesetz oder betreffend Lärm- und Immissionsschutz in der Raumplanung. Der [PAGE 757] Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist mit den gültigen Regelungen über Wochenarbeitszeit, Lohnzuschläge und mehr Freitage gewährleistet.

Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung versichern, dass flexiblere Arbeitsplätze und Teilzeit- und Randstundenarbeit sehr gesucht sind und es an freiwilligen Arbeitswilligen nicht mangelt. Gerade bei den Ladenöffnungszeiten sind Verbote und unnötige Vorschriften eigentliche Jobkiller.

Dabei geht es bei dieser Motion nicht etwa um die bundesweite Einführung freier Ladenöffnungszeiten, sondern lediglich um die Herstellung vom Symmetrie zwischen kantonalem Recht und Bundesrecht und damit um die Schaffung einer Grundlage für autonome und wirksame Entscheide der Kantone. Die Motion nimmt klar Rücksicht auf die spezifischen regionalen Bedürfnisse der Kantone und überlässt es weiterhin den Kantonen, Bestimmungen über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen und Dienstleistungsbetrieben zu erlassen. Die kantonale Hoheit wird also vollumfänglich respektiert.

Ich ersuche Sie, dieser Motion zuzustimmen, weil sie Vorteile für alle bringt: erstens für die Konsumentinnen und Konsumenten, die frei entscheiden können, wann sie einkaufen wollen; zweitens für die Unternehmer und Ladenbesitzer, die ohne Zwang und frei von Diskriminierung über die Ladenöffnungszeiten entscheiden, ihre Infrastruktur besser nutzen und höhere Umsätze erzielen können; drittens für die Kantone, die frei über Regelungen zu den Ladenöffnungszeiten entscheiden können und nicht durch Bundesrecht zurückgebunden werden. Nicht zuletzt bringt diese Motion auch positive Auswirkungen für die Arbeitnehmer, die zusätzlich aus flexiblen Stellenangeboten auswählen können. Die geforderte gesetzliche Anpassung stellt ausserdem sicher, dass Betriebe in Grenznähe keine Wettbewerbsnachteile gegenüber ihrer ausländischen Konkurrenz erfahren.

Wollen wir tatsächlich, dass die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten weiterhin ins grenznahe Ausland fahren, weil sie in der Schweiz nicht dann einkaufen können, wenn sie es wünschen? Die geforderte Symmetrie zwischen kantonalem Recht und Bundesrecht ist zudem ein wichtiger Schritt, um die momentan bestehende staatliche Privilegierung der Bahnnebenbetriebe und Tankstellenshops aufzuheben.

Lassen wir den Kantonen, ihren Konsumentinnen und Konsumenten und ihren Unternehmen die Freiheit, die Ladenöffnungszeiten selbst zu bestimmen - schaffen wir die dazu nötige gesetzliche Anpassung auf Bundesebene!

Aus diesen Gründen ersuche ich Sie, diese Motion anzunehmen.