Schmid Martin · Ständerat · 2012-05-30
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2012-05-30
Wortprotokoll
Ich stelle mit Befriedigung fest, dass der Bundesrat beantragt, die von uns eingereichte Motion so anzunehmen, wie wir sie eingereicht haben.
Es ist allgemein bekannt, dass gerade auch in peripher gelegenen Gemeinden und Kantonen die Annahme der Zweitwohnungs-Initiative zu einer grossen Verunsicherung in der Bevölkerung, aber auch in den Gemeinden und bei den Unternehmen geführt hat. Es herrschen grosse Ängste in Bezug auf die Arbeitsplätze vor; die einheimischen Hausbesitzer sind verunsichert. Es stellt sich auch die Frage, ob Querfinanzierungen zum Bau neuer Hotels noch möglich sind.
Der Bundesrat hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche diese komplexen Fragen jetzt bearbeitet - ich meine auch: gründlich bearbeitet. Man konnte den Medien entnehmen, dass erste Ergebnisse vorliegen.
Die vertieften Überlegungen führen natürlich dazu, dass sich jetzt auch die Gemeinden und öffentlichen Institutionen Sorgen um zukünftige Steuereinnahmen machen. Die Bankbelehnungen werden diskutiert. Die Initiative hat einen breiten Fokus. Es geht auch die Angst um, dass die einheimischen Liegenschaftsbesitzer letztlich zu den Verlierern und die Zweitwohnungsbesitzer zu den Gewinnern der Initiative werden könnten.
Indem der Bundesrat die Annahme der Motion beantragt, nimmt er auch positiv Stellung zu den darin aufgeführten Punkten. Dafür möchte ich herzlich danken. Es ist äusserst wichtig, dass auch die Eigentumsgarantie Beachtung findet, denn wenn eine Initiative umgesetzt werden soll, sind alle verfassungsrechtlichen Standpunkte einzubeziehen - nicht nur eine Norm, sondern letztlich die ganze Verfassungsordnung. Dazu gehört auch die Besitzstandsgarantie. Von der Arbeitsgruppe wurde ein Vorschlag ausgearbeitet, der vorsieht, dass bestehende Liegenschaften nicht von der Zweitwohnungs-Initiative betroffen sind. Ich teile diese Schlussfolgerung.
In Bezug auf die Motion ist noch die Frage offen - der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme diesbezüglich keine Antwort gegeben -, was für eine Rechtslage sich in diesem Jahr ergibt. Es ist aber darauf hingewiesen worden, dass man da die entsprechenden verfassungsrechtlichen Elemente berücksichtigen werde. Ich möchte meinerseits noch darauf hinweisen, dass die allermeisten Staatsrechtler zur Schlussfolgerung gekommen sind, dass auch in diesem Jahr noch rechtsgültige Baubewilligungen erteilt werden können, weil die Übergangsbestimmungen in Artikel 197 Ziffer 8 Absatz 2 vorsehen, dass von der Initiative nur nach dem 1. Januar 2013 erteilte Baubewilligungen für Zweitwohnungen betroffen sind. Ich bin mir bewusst, dass das eine Auslegungsfrage ist. Das wissen gerade auch wir Juristinnen und Juristen. Es können verschiedene Elemente herangezogen werden; die Juristerei ist ja nicht wie die Mathematik, bei der es nur eine richtige Lösung gibt. Es sind eben Fragen, die entschieden werden müssen.
Ich vertrete klar die folgende Auffassung: Wenn auf Übergangsbestimmungen verzichtet worden wäre, dann wäre für mich die Rechtslage klar gewesen. Aber gerade weil die Übergangsbestimmungen einen Teil der Umsetzung des Verfassungsrechtes beinhalten, komme ich e contrario zur Schlussfolgerung, dass bis Ende Jahr noch Bewilligungen erteilt werden können.
Ich möchte dem Bundesrat dafür danken, dass er auch den wichtigen Anliegen der betroffenen Kantone Gehör schenkt und sie aufgenommen hat. Wir haben vorhin über die Landschafts-Initiative gesprochen, welche bei einer Annahme viele Mittellandkantone empfindlich treffen würde. Das Gleiche kann man in Bezug auf die Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative sagen. Gemeint war ja: Schluss mit dem uferlosen Bau neuer Zweitwohnungen. Ich glaube, man kann diesem Gedanken auch nachleben, indem man die Initiative so umsetzt, wie es die Motion fordert.
Ich danke dem Bundesrat dafür, dass er in diese Richtung tätig werden wird.