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preparatory:AB 148475

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2012-05-30

Wortprotokoll

Ich möchte meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Verwaltungsrat der Kraftwerke Oberhasli AG (KWO).

Warum dieser Vorstoss? Es ist ja schon eine Weile her, dass er eingereicht wurde. Es gibt einen ganz konkreten Anlass: In der Wassernutzungsstrategie 2010 des Kantons Bern ist zu lesen, dass im Kanton insgesamt noch ein Nutzungspotenzial von 300 Gigawattstunden zur Verfügung stehe. Von der Erfahrung aus meiner Tätigkeit in der KWO weiss ich, dass allein im Konzessionsgebiet der KWO noch ein Potenzial von 500 Gigawattstunden genutzt werden könnte, ohne dass man in neue Gebiete vorstösst, ohne dass man neue Anlagen baut, einfach indem man die Nutzung in einem Gebiet, das bereits intensiv genutzt wird, erhöht.

Der Ständerat, darauf muss ich die Neueingetretenen hinweisen, hat in der letzten Legislatur bereits Vorstösse angenommen, die viel weiter gingen und fixe Vorgaben hinsichtlich der Wasserkraft enthielten. Der Ansatz, den ich in meiner Motion gewählt habe, ist offener und differenzierter. Ich bin der festen Überzeugung, dass es angesichts des angestrebten Ausstieges aus der Atomenergie im Landesinteresse ist, die Wasserkraft, die praktisch nur über Vorteile verfügt, optimal zu nutzen. Allerdings dürfen wir die Realitäten nicht ausblenden; da bin ich mit Kollege Engler durchaus einverstanden. Die Realitäten liegen irgendwo zwischen jenen, die auch heute noch sagen, die Wasserkraft sei in unserem Land fertig ausgebaut, und den anderen, die auch die Greina-Ebene fluten möchten.

Die Fronten könnten aufgelockert werden, indem man möglichst rasch aufzeigt, wo man nicht bauen will. Mit der jetzigen Ungewissheit und auch einer gewissen Goldgräberstimmung werden natürlich bei den Umweltorganisationen auch Ängste geweckt, dass man eben die Greina-Ebene wirklich fluten möchte. Eventuell macht es aus einer Gesamtoptik Sinn - und das habe ich in meinem Vorstoss auch aufgezeigt -, auf das eine oder andere geplante Kleinkraftwerk in einem unberührten Tal zu verzichten, dafür aber dann dort, wo wir bereits nutzen, die Nutzung wirklich zu intensivieren. Möglicherweise wäre der einmal von Swisscleantech vorgeschlagene runde Tisch, an dem Wirtschaft, Politik und die Umweltorganisationen diese Fragen ernsthaft diskutieren würden, tatsächlich sinnvoll.

In der UREK wurden uns die Umrisse der in Überarbeitung stehenden Potenzialanalyse mündlich - diese Analyse liegt uns noch nicht schriftlich vor - vorgestellt. An meinem Problem, das ich ganz zu Beginn erwähnt habe und das Auslöser der Motion gewesen ist, hat das allerdings nichts geändert. Der Bundesrat hat in seinen Eckwerten zur Energiestrategie 2050 dargelegt, dass er Gebiete bezeichnen will, in denen diese Nutzung ermöglicht werden soll. Das scheint mir in die richtige Richtung zu weisen. Das geht ziemlich genau in die Richtung dieses Vorstosses, ist aber natürlich noch nicht umgesetzt.

Ich will die Kompetenz der Kantone nicht beeinträchtigen. Ich bin aber auch hier - genau gleich wie bei der Windenergie - der Überzeugung, dass es seitens des Bundes zumindest einer gewissen Koordination bedarf. Hier, wie bei der Nutzung von Windenergie, gilt, dass wir das Potenzial letztendlich nicht ausschöpfen werden, wenn wir die Sache nicht aus einer Gesamtoptik angehen, wenn nicht nach einigermassen gleichen Kriterien die Potenziale der Gebiete erhoben werden. Das wäre nach meiner Auffassung eine verpasste Chance.

Der Bundesrat beantragt die Annahme von Ziffer 1. Die UREK beantragt mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen die Annahme aller Ziffern. Der Vorstoss ist offen formuliert, er gibt die grobe Stossrichtung vor, er ist sehr viel offener als bereits angenommene Vorstösse. Ich sehe daher keinen Grund, diesen Vorstoss nicht anzunehmen. Schlimmstenfalls - sollte der Bundesrat zum Schluss kommen, dass die Kompetenz der Kantone betroffen sein könnte, was ich nicht glaube - könnte ja der Nationalrat noch eine minimale Optimierung vornehmen.

Ich bitte Sie also, den Vorstoss anzunehmen.

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