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preparatory:AB 148480

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-05-30

Wortprotokoll

Der Bundesrat empfiehlt Ihnen die Annahme der Motion. Es geht wie gesagt um die Steigerung des Nutzens der Zivildiensteinsätze. Über eine bessere Ausbildung werden die Zivildienstleistenden besser befähigt, und die Einsätze sind, zumindest in erster Priorität, für die Betreuung und Pflege gedacht. Die Ausbildung soll bis auf zwanzig Tage verlängert werden, und die Einsatzbetriebe - das wurde auch vom Berichterstatter bereits gesagt - werden an den Ausbildungskosten beteiligt; das scheint mir auch gut und normal zu sein, das lenkt auch etwas im Markt. Es sind dann auch die gleichen Einsatzbetriebe, die den Nutzen davon haben.

Herr Ständerat Jenny, die Arbeitsmarktneutralität war schon in der Vergangenheit ein Thema rund um den Zivildienst. Es gibt eine Verordnungsbestimmung, nämlich Artikel 4 der Zivildienstverordnung, in welchem folgende Richtlinien festgehalten sind:

1. Kein Einsatzbetrieb hat einen Rechtsanspruch auf Zuweisung von "Zivis".

2. Die Zahl der "Zivis", die ein Einsatzbetrieb gleichzeitig beschäftigen darf, ist begrenzt.

3. Die Tätigkeiten der "Zivis" im Einsatzbetrieb sind in einem Pflichtenheft abschliessend aufgeführt. Die Vollzugsstelle für den Zivildienst kontrolliert die Einhaltung der Pflichtenhefte.

Es ist also relativ offen formuliert, aber es ist genau die Meinung, dass die Arbeitsmarktneutralität respektiert sein soll.