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AB 148511

Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-05-30

Wortprotokoll

Ich habe mir ein praktisches Beispiel überlegt. Im Grunde genommen können ja Neueinzonungen zum allergrössten Teil nur Landwirtschaftsland betreffen. Das heisst, letztendlich werden Besitzer von Landwirtschaftsland diese Abgabe bezahlen müssen - wer denn sonst? Die Abgabe wird ja dann notwendig, wenn es zu Neueinzonungen kommt, sprich, wenn Landwirtschaftsland eingezont wird.

Was ist die Begründung dafür, dass ein Teil dieser, sag ich jetzt einmal, 20-Prozent-Abgabe nicht geleistet werden soll? Das soll nach dem Antrag von Kollege Eberle dann der Fall sein, wenn "innert angemessener Frist" eine "landwirtschaftliche Ersatzbaute" gebaut wird. Nur war es mindestens in der Vergangenheit so, dass sich die Landwirte, die Land hatten, das eingezont wurde, solche Ersatzbauten problemlos aus dem Gewinn leisten konnten, den sie dank des Mehrwertes erzielten. Es ist ja nicht so, dass das ein Nullsummenspiel ist: Wenn ich Land habe, das eingezont wird, erhalte ich über Nacht eine rasante Wertsteigerung. Und wir wollen ja nicht diese ganze Wertsteigerung abschöpfen, sondern nur 20 Prozent davon. Die anderen 80 Prozent, die stehen für die Ersatzbaute problemlos zur Verfügung. Dessen muss man sich einfach bewusst sein: Es ist nicht so, dass diese Landwirte nachher schlechter dastehen als heute. Sie müssen einfach einen Teil ihres Gewinns an die Allgemeinheit abgeben. Wie diese Gelder verwendet werden, haben wir in diesem Gesetz festgelegt. Der restliche Gewinn bleibt den Landwirten, und wenn sie das Land mit der Baute darauf verkaufen, lösen sie in der Regel ja auch für die Baute etwas. Also von daher muss ich einfach sagen: Der Antrag Eberle ist eine zusätzliche Schutzbestimmung für die Landwirtschaft, die man sich wirklich gut überlegen muss, weil sie eigentlich ein Rückschritt ist gegenüber dem, was wir ursprünglich klar festgehalten haben.

Das wollte ich einfach noch zur Präzisierung sagen.