Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-05-30
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-05-30
Wortprotokoll
Zur Geothermie gibt es diverse Vorstösse, die eingereicht wurden. Der vorliegende Vorstoss ist ein weiterer. Es ist unbestritten, dass die Geothermie ein Potenzial hätte, wenn irgendwo ein Projekt gelänge. Aber eben, Sie hören, dass ich nach wie vor im Konjunktiv rede, weil bisher einfach keinem Projekt in der Schweiz der Durchbruch gelungen ist.
Wir treiben im Moment zwei erfolgversprechende Stromprojekte im Bereich der hydrothermalen Geothermie in Lavey-les-Bains und in der Stadt St. Gallen voran. Das sind Projekte, die von uns selbstverständlich unterstützt werden. Wir haben mit der KEV heute ja bereits die Möglichkeit, entsprechende Risikoabdeckungen zu leisten. Es ist aber natürlich so, dass primär die Branche selber, zusammen mit den Kraftwerkbetreibern, gefordert ist betreffend Standortwahl und dann auch betreffend ein gewisses Risiko, das mit solchen Projekten verbunden ist.
Die aktive Beteiligung der Schweiz an internationalen Forschungs- und Pilotprojekten ist bereits Realität: Wir sind zusammen mit verschiedenen Partnerländern an Geothermal Era-Net und Geothermal Technology beteiligt, und wir sind im Rahmen der Internationalen Energieagentur aktiv. Diese Engagements sind in der Regel Bestandteil der BFI-Botschaft, die derzeit ebenfalls dem Parlament vorliegt. Aber auch hier: Es ist dann wiederum Sache der Hochschulen, die sich bei gewissen Projekten beteiligen, hier vorwärtszumachen. Das geht nicht mit der direkten Mittelzuweisung durch das Parlament. Es wäre ein Durchbrechen des Systems, wenn das Parlament inskünftig eine Zweckbindung der Forschungsmittel propagierte. Vonseiten der Hochschulen ist es grundsätzlich unbestritten, dass das Geothermiepotenzial einen Platz im Bereich der Forschung hat. Insofern ist die Motion in diesem Bereich aus unserer Sicht schon erfüllt und überflüssig.
Es bleibt dann noch der Punkt der Richtpläne: In der Motion wurde eingefügt, dass der Bund durch das Verfassen von Richtplänen die Geothermie politisch unterstützen soll. Hierzu muss ich jetzt wieder einen formalen Einwand machen: Der Richtplan ist kein Instrument des Bundes, er ist ein kantonales Instrument, wir kennen das Wort "Richtplan" im Bundesrecht nicht. Sie können mir jetzt vorwerfen, ich sei pingelig. Aber wir müssten das Raumplanungsrecht völlig ändern, und das zugunsten eines Instruments, das bis heute nicht existiert. Insofern bitte ich Sie, sich bei der Formulierung von Motionen und auch Abänderungen von Mitionstexten an die Vorgaben des von Ihnen bestimmten Rechts zu halten.
Es gilt weiterhin: Den Richtplan kennen wir nicht. Insofern ist im gesamten Bundesrecht leider auch eine Verbesserung nicht vorgesehen, und so muss ich heute schon deutlich sagen, dass wir deshalb die Motion nicht umsetzen könnten. Wir würden uns halt erneut erlauben, so vorzugehen, da von dem, was hier vorgesehen ist, relativ viel nicht umgesetzt werden kann, sondern dies nur auf Ebene der Kantone möglich sein wird, und das erfolgt dort sowieso.
Ich nehme an, Sie wollen wieder ein politisches Signal senden. Aber meine Aufgabe ist es, bei den Signalen ab und zu darauf zu verweisen, dass man das dann gesetzgeberisch umsetzen muss, weil es Motionen und nicht Ideen sind; es sind auch nicht Postulate, sondern es sind verbindliche Aufträge von Ihrer Seite, und das nehmen wir sehr ernst.