Freitag Pankraz · Ständerat · 2012-06-07
Freitag Pankraz · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-07
Wortprotokoll
Die Standesinitiative Tessin verlangt vom Bundesrat Verhandlungen mit Italien im Zusammenhang mit der Grenzgängervereinbarung, und zwar mit folgenden Zielsetzungen:
1. Beseitigung der fehlenden Gegenseitigkeit.
2. In Sachen Anteil des Ausgleichs der Quellensteuer: Jetzt werden 38,8 Prozent nach Italien überwiesen; man will auf nur noch 12,5 Prozent gehen, mit dem Verweis, das sei mit Österreich auch so geregelt.
3. Der Hinweis: Falls es keine solchen Verhandlungen im Zusammenhang mit der Grenzgängervereinbarung gebe, sei dem Kanton Tessin und den anderen zwei betroffenen Kantonen vom Bund diese Differenz zwischen 38,8 Prozent und 12,5 Prozent auszugleichen. Das würde heissen, das würde an die italienischen Gemeinden überwiesen, und der Bund müsste dann diesen Ausgleich machen.
Ihre Kommission hat das im Frühjahr 2011 behandelt. Sie hat erstens festgestellt, dass die fehlende Gegenseitigkeit eigentlich tatsächlich stossend ist, dass aber zweitens ein Vergleich mit Österreich nicht haltbar ist. In Italien betrifft das Thema nur einen Rayon ab der Grenze von maximal zwanzig Kilometern. Es werden also nur Steuern an die Wohngemeinden dieser Grenzgänger in diesem engen Radius abgeliefert. Bei Österreich ist es ganz anders, dort gilt das für das ganze Land. Der ganz grosse Teil von Italien liegt ja mehr als zwanzig Kilometer von der Schweiz weg. Dahin wird überhaupt nichts überwiesen. Das kann man nicht vergleichen. Dann die grösste Differenz: Für eine Auszahlung, also quasi Kompensation des Bundes an den Kanton Tessin und die anderen gibt es keine Rechtsgrundlage. Das wäre also rechtlich und politisch nicht umsetzbar.
Jetzt hat die WAK des Ständerates aber auch Verständnis für das Anliegen des Kantons Tessin gezeigt. Sie hat in diesem Zusammenhang eine eigene Motion (11.3750) lanciert, mit der der Bundesrat aufgefordert wird, im Rahmen von Neuverhandlungen eines Doppelbesteuerungsabkommens mit Italien zu berücksichtigen, dass diese Gegenseitigkeit bei Grenzgängern gewährleistet ist und in der neuen Definition auch das Grenzgängerstatut entsprechend dem Personenfreizügigkeitsabkommen angepasst wird. Die jüngsten sozioökonomischen Entwicklungen in den betroffenen Regionen sollen evaluiert werden, und unter deren Berücksichtigung soll die Art der Ausgleichszahlungen den heutigen, neuen Verhältnissen angepasst werden - also quasi ein Verhandlungsmandat. Unser Rat und auch der Nationalrat haben dem zugestimmt. Die Standesinitiative hat unser Rat im Gegensatz dazu aufgrund ebendieser Motion der WAK des Ständerates abgelehnt; der Nationalrat hat aber auch der Standesinitiative zugestimmt.
Im Zusammenhang mit der Antwort auf die Interpellation Berberat 12.3324 haben wir gehört, dass der Bundesrat festgestellt hat, dass der Dialog mit Italien inzwischen wieder auf gutem Weg sei; das steht so im letzten Satz. Ihre Kommission ist der Meinung, unsere eigene Motion, also die Motion der WAK des Ständerates, sei in diesem Fall der richtige Weg. Sie beantragt Ihnen deshalb, die Standesinitiative Tessin abzulehnen.