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Germann Hannes · Ständerat · 2012-06-07

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-06-07

Wortprotokoll

Ich unterstütze den Ordnungsantrag Niederberger, diese Motionen der WAK zuzuweisen. Es gibt einige gute Gründe, die dafür sprechen. 2011 hat sich der Nationalrat intensiv mit dem Dossier beschäftigt und eine Sonderdebatte durchgeführt, bevor er zwei Motionen, die gleich lauteten wie die jetzt vorliegenden, abgelehnt hat. Nachher hat auch die GPK des Nationalrates die Sache geprüft. Wenn nun nach dem Willen des Bundesrates einzig der Ständerat über den Beginn eines Gesetzgebungsprozesses entscheiden soll, muss das Dossier zumindest vorberaten werden. Wir haben ein Zweikammersystem, und die Behandlung von Motionen unterliegt klaren Regeln: Motionen gelten dann als angenommen, wenn ihnen beide Räte zugestimmt haben. Der Nationalrat hat die gleichlautenden Motionen aber abgelehnt, da kann es doch nicht sein, dass wir mit der Annahme zweier analoger Motionen einen Gesetzgebungsprozess in Gang setzen!

Für einen Entscheid in unserem Rat sind aber auch noch einige materielle Fragen zu beantworten, z. B. die Frage, weshalb der Bundesrat immer noch von denselben Mindereinnahmen ausgeht, obwohl die gemeldeten Kapitaleinlagereserven, wie uns heute bestätigt worden ist, gestiegen sind. Wir sollten wissen, wie hoch exakt die steuerlich nichtrelevanten Kapitaleinlagereserven in Zwischengesellschaften sind. Wir sollten auch wissen, weshalb der Bundesrat z. B. nur von sechs Neuzuzügen spricht, während wir vonseiten der Steuerberatung und der Wirtschaftsförderung ganz andere Zahlen hören.

Von jener Front wissen wir auch, dass es diverse Unternehmen gibt, die auf Stand-by sind. Sie wissen, es gibt für einen Wirtschaftsstandort kein grösseres Gift als Unsicherheit. Wir müssen Sicherheit schaffen: Dieses Prinzip ist in einer Volksabstimmung angenommen worden, darum ist es notwendig, Sicherheit zu schaffen.

Zusätzlich könnte man aufgrund dieser Zahlen klären, ob es Handlungsbedarf gibt. Vor allem scheint es mir wichtig, dass der Gesetzgeber Klarheit schafft, dass er nicht Gesetze, die erst per 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt worden sind, jetzt schon wieder - quasi postwendend - aushebelt.

Wir haben die Staatsrechnung zu beraten. Ich sehe, dass man sich bei der Verrechnungssteuer verrechnet hat - wie immer. Der Unterschied beträgt plus 1,2 Milliarden Franken gegenüber dem Budget; das sind auch Fakten. Auch die anderen Steuereinnahmen haben zugenommen. Das Geld, das über das Kapitaleinlageprinzip ausgeschüttet wird, verschwindet nicht einfach; es wird anderswo wieder angelegt, es generiert anderswo Steuern. Wenn schon, müsste man also die Sache in einem gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang betrachten; dann haben wir die echten Fakten. Man kann jetzt nicht einfach das Kapitaleinlageprinzip infrage stellen, weil man erschrocken ist, dass das Potenzial an ausschüttungsfähigem Kapital viel grösser ist als erwartet.

Wir hatten früher das Nennwertprinzip. Man konnte dasselbe tun; man musste einfach jeweils an der Generalversammlung noch eine Änderung der Statuten durchbringen. Das war umständlich und teuer. In diesem Sinn haben wir [PAGE 492] uns dem Ausland angepasst, wo man das Kapitaleinlageprinzip auch kennt.

Ich finde die Vertiefung notwendig. Ich bin für eine Zuweisung an die WAK, damit wir die Sache fundiert und nüchtern, aufgrund von klaren Fakten und Zahlen, angehen können.