Föhn Peter · Ständerat · 2012-06-07
Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-06-07
Wortprotokoll
Vorerst bin ich natürlich schon sehr erstaunt, dass der Kapitän, Herr Stöckli, abspringt und die Minderheit verlässt. Aber damit müssen wir leben.
Noch zwei, drei Worte zur Geschichte: Soweit ich weiss, gab es 1996 eine Volksabstimmung betreffend dieses Thema, betreffend die Staatssekretäre. Die Vorlage wurde abgelehnt. Zirka vor einem Jahr haben wir dieses Anliegen auch im Nationalrat debattiert. Ich meine zu wissen, dass es damals sehr deutlich, mit etwa 110 zu 40 Stimmen, abgelehnt worden ist.
Herzlichen Dank an Frau Diener Lenz, die sehr gut dargelegt hat, weshalb diese Bestimmung nicht unbedingt nötig ist. Wir haben ja den bestehenden Artikel 46 RVOG, der vorsieht, dass bei internationalen Verhandlungen ohne Weiteres Staatssekretäre eingesetzt werden können, was ja auch heute schon gemacht wird.
Im Entwurf des Bundesrates zu Artikel 45a RVOG steht: "Der Bundesrat kann Direktoren und Direktorinnen von Ämtern oder Gruppen, die für wichtige Aufgabenbereiche eines Departementes verantwortlich sind, als Staatssekretäre oder Staatssekretärinnen einsetzen." Es gibt in jedem Amt und in jeder Gruppe periodisch oder zumindest hie und da wichtige Aufgabenbereiche - sonst wüsste ich nicht, wie die Verwaltung funktionieren sollte, wenn sie wichtige Aufgaben zu lösen hat -, für die dann sehr wahrscheinlich ein Staatssekretär auf den Schild gehoben werden muss. Und wenn einer erst einmal Staatssekretär ist, bleibt er es, das kann ich Ihnen garantieren. Er kann und wird dann nicht wieder degradiert werden.
Noch viel entscheidender ist aber natürlich Artikel 160 des Parlamentsgesetzes, das hat Frau Diener Lenz richtig gesagt. Wir wollen uns in den Kommissionen mit dem Bundesrat auseinandersetzen. Mit einem Staatssekretär kommt es mir vor wie bei einem Co-Präsidium. Es gab eine Zeit, in der man überall Co-Präsidien einsetzte, weil die Belastung zu gross war. Was kam dabei heraus? Man geht heute in dieser Hinsicht ziemlich weit zurück, denn bei einem Co-Präsidium ist niemand verantwortlich. Man wird auch hier die Verantwortung abschieben. Der Staatssekretär wird in die Kommission kommen und sagen, jawohl, er werde versuchen, es so zu machen. Aber im Bundesrat kann er es dann nicht vertreten.
Wir wollen uns wirklich mit dem entsprechenden Departementschef auseinandersetzen und nicht mit dem Staatssekretär. Dass der Amtsdirektor kommt und wir mit ihm eine Vorlage besprechen, funktioniert ja schon heute.
Herr Niederberger, Sie haben es richtig gesagt, der Bundesrat ist das strategische Gremium. Das strategische Gremium ist der Kopf, und den kann man nicht einfach verpflanzen, sodass der Staatssekretär eine Vorlage vertreten kann. Es geht bei einer Vorlage um die Ideen und Visionen des Bundesrates. Der Bundesrat muss eine Vorlage in der Kommission vertreten und sie nachher auch im Gesamtbundesrat vertreten können. Das geht nur, wenn wir die Vorlage mit dem zuständigen Bundesrat besprechen.
Ich bitte Sie, dem Nationalrat zu folgen und keinen Schnellschuss zu machen. Sonst kommt es nicht gut heraus, davon bin ich überzeugt.